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Frage von Egon H. •

Frage an Hubertus Kramer von Egon H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kramer,

ich bin im Cicero (Magazin für politische Kultur) auf folgenden Sachverhalt aufmerksam geworden:

Am Beispiel des Arzneimittel Lucentis kann verdeutlicht werden welche Kostenreduzierungen im Gesundheitswesen möglich sind.
Bei Lucentis handelt es sich um ein Medikament des Pharmakonzern Novartis welches gegen das Augenleiden Makuladegeneration AMD eingesetzt wird. Mit diesem Medikament verdrängte Novartis gezielt das weit preiswertere Darmkrebsmittel Avastin welches sich auch gegen AMD bewährt hatte. Avastin wird von Hoffmann-Laroche produziert, welche auch zu einem Drittel zu Novartis gehören.
Avastin war für die Therapie von AMD nicht zugelassen und durfte von den Ärzten nur solange gegen AMD verordnet werden wie kein genehmigtes Präparat existierte.
Novartis erzielte in 2009 mit Lucentis bei einem Umsatz von 32,5 Milliarden Euro einen Riesen-Gewinn in Höhe von 7,5 Milliarden Euro.
Laut Arzneiverordnungsreport kostet die jährliche Behandlung eines AMD Patienten mit Lucentis 18.279 Euro. Mit Avastin lägen die Kosten bei jährlich 266,50 Euro. Bei ca. 500.000 AMD erkankten Menschen in Deutschland ergäbe sich hier ein Einsparpotential von ca. 9 Milliarden Euro jährlich.
Logische Schlußfolgerung hieraus: Den Einsatz von Avastin genehmigen und im Sinne der Steuer- und Beitragszahler Milliarden einsparen.

2 Fragen an Sie, Herr Kramer:

Was werden Sie und Ihre Partei dafür tun um solche o.g. kostenintensiven Vorgehensweisen zum Wohle der Beitrags- und Steuerzahler sowie der Patienten zukünftig zu verhindern?

Bei Avastin handelt es sich um ein in der Praxis bewährtes Medikament. Was werden Sie tun damit dieses Medikament wieder verordnet werden kann?

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Sehr geehrter Herr Hammel,

vielen Dank für Ihre Frage zum Themenkomplex Kostenreduzierung im Gesundheitswesen und hier speziell Zulassung eines bestimmten Medikamentes. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass ich mich aufgrund der Komplexität des Themas und da es sich hierbei nicht um ein originär landespolitischen Fachthema handelt, zunächst bei den Fachpolitikern auf Bundesebene informieren möchte. Im Nachgang werde ich Ihnen gerne eine entsprechende Antwort zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Kramer

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Sehr geehrter Herr Hammel,

wie zugesagt, möchte ich Ihnen heute abschließend die Frage zum Thema Kostenreduzierung im Gesundheitswesen durch eine geänderte Zulassungspraxis für Arzneimittel beantworten.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der von Ihnen beschriebenen Problematik durchaus bewusst und hat bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht. Bislang gibt es zu wenig nichtkommerzielle Studien in Deutschland, die - im Gegensatz zu jenen der Hersteller - auch Forschungen dahingehend betreiben, ob ein Medikament auch für zusätzliche Indikatoren angewendet werden kann. Die Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben zugesichert, dass sie im Gesundheitsausschuss des Bundestages konkrete Vorschläge im Bereich Erstattungs- und Arzneimittelrecht machen werden.

Als Nichtfachmann ist es für mich generell natürlich schwierig, die gesamte Problematik zu bewerten. Lassen Sie mich dennoch einige Anmerkungen machen: Es ist nicht unproblematisch, wenn Medikamente außerhalb der für sie vorgesehenen Indikationsstellungen angewandt werden - unbestritten ihrer möglichen Wirksamkeit-, wenn hierfür nicht ausreichend Studien vorliegen, die alle Pros und Contras wissenschaftlich fundiert bewerten. Die rot-grüne Bundesregierung hat hierfür seinerzeit u.a. das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eingerichtet. Für die weitere Entwicklung im Arzneimittelbereich ist es jedoch sehr bezeichnend, wenn die schwarz-gelbe Bundesregierung den Leiter des Instituts jetzt mehr oder weniger zur Aufgabe gedrängt hat.

Deshalb noch einmal: Es ist zum einen wichtig, unabhängige Einrichtungen zu schaffen, die vor der Neuzulassung von Medikamenten Kosten und Nutzen abwägen, um damit Scheininnovationen verhindern. Zum anderen müssen die Voraussetzungen für mehr nichtkommerzielle klinische Studien in Deutschland verbessert werden. Mein Bundestagskollege René Röspel hat mir versichert, dass es auf seine initiative hin schon bald konkrete Vorschläge hierzu im Bundestag geben wird, damit die Bundesregierung zu diesem Punkt Stellung bezieht.

Übrigens hatte die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt den Roche-Konzern bereits dazu aufgefordert, die erweiterte Zulassung des Medikaments Avastin zu beantragen. Aufgrund welcher wirtschaftlichen Interessen bzw. Verflechtungen der Konzern sich jedoch dagegen entschieden hat, kann ich leider nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Kramer