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Frage von andreas k. •

Frage an Horst Friedrich von andreas k. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Abgeordneter,

ich befahre jeden Tag die Autobahn A 6 Richtung Nürnberg. Sicherlich nicht nur hier, sondern auch auf allen Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland herrscht ein großes LKW-Aufkommen. Gerade in den letzten Monaten fällt mir auf, dass das Aufkommen von LKW’s immer größer wird. Oft geschieht es, dass LKW’s ihre Elefantenrennen über mehrere Kilometer auf den Autobahnen austragen und somit den fließenden Verkehr behindern. In vielen Studien, auch in Auftrag gegeben durch die Politik, wird festgestellt, dass sich das LKW-Aufkommen in den nächsten Jahren noch vervielfachen wird. Es wird noch enger auf den Straßen. Auch schlagen diese Studien vor, ein generelles Überholverbot zu erlassen. Dies macht auch Sinn, da ja alle LKW ihre 80 KM/H einhalten müssen. Der Umweltgedanke spielt auch eine große Rolle. Bei einem generellen Überholverbot kommt es zu keinem Herunterbremsen und erneuten Beschleunigen der PKW’S. Es wird weniger Kraftstoff verbraucht und natürlich auch weniger CO2 ausgestoßen. Vom Verschleiß nicht zu sprechen. Ein Überholverbot auf Streckenabschnitte reicht nicht mehr aus.
Wie stehen Sie zu einem generellen Überholverbot für LKWs?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kreß

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Sehr geehrter Herr Kreß,

gerne beantworte ich die von Ihnen gestellte Frage. Ein generelles, flächendeckendes Überholverbot für Lkw auf Autobahnen halte ich für wenig sinnvoll, da sich in meinen Augen durch eine Zweiteilung des Verkehrs (links Pkw, rechts Lkw) eine Reihe von problematischen Konsequenzen ergeben. Mit einer Verbannung der Lkw auf die rechte Spur würde ein Bandwurm entstehen, bei dem der Langsamste das Tempo vorgibt, weshalb die dabei erreichte Geschwindigkeit der Transporter-Kolonne voraussichtlich unter 80 Stundenkilometern liegen dürfte. Dies hätte nicht nur negative Auswirkungen auf den Pkw-Verkehr in punkto Verkehrssicherheit sondern auch aus ökonomischer Sicht für das Transportgewerbe. Zum einen birgt das verringerte Tempo auf der rechten Seite die Gefahr sowohl Überholdruck als auch schwierige psychologische Zustände zu generieren, da durch das verlangsamte Tempo auf der rechten Fahrspur der Autofahrer letztlich nahezu durchgängig zu Überholvorgängen gezwungen würde. Außerdem könnten im Falle eines ausschließlichen Rechtsfahrgebots für Lkw andere Verkehrsteilnehmer nur mit Mühe und unter schwierigeren Bedingungen auf die Autobahnen auffahren, wodurch sich das Unfallrisiko in diesen unfallträchtigen Bereichen weiter erhöhen würde.

Zum anderen ist ein generelles Überholverbot für Lkw aus wirtschaftlicher Sicht dahingehend abzulehnen, da dessen Einführung mittelfristig zu einer Verteuerung der Waren in Deutschland führen würde. Falls den Transportern Überholmöglichkeiten genommen werden, könnten Situationen auftreten, in denen ein älterer, schlechter motorisierter Lkw – beispielsweise an einer Steigung – andere Lkw blockiert. Die damit einhergehende Verlängerung der Fahrtzeit würde sich letztlich auch in gestiegenen Transportkosten niederschlagen. Zudem bleibt festzuhalten, dass an kritischen Engstellen Überholverbote für Lastkraftwagen ohnehin längst in Kraft sind. In den betroffenen Streckenabschnitten haben solche Regulierungen meiner Meinung nach auch ihre unbestrittene Berechtigung und sollten weiter ausgebaut werden. Daher halte ich Systeme für ausgesprochen sinnvoll, die eine aufkommensabhängige Verkehrssteuerung und Temporegulierung erlauben. Derartige elektronische Anlagen ermöglichen es, Geschwindigkeiten oder Überholverbote situationsbedingt zu regulieren und damit einen wichtigen Beitrag zu einem angepassten Fahrverhalten zu leisten. Anstatt ein generelles Überholverbot für Lkw zu erlassen, sollte stattdessen geprüft werden, auf welchen weiteren sensiblen Streckenabschnitten mit Hilfe flexibler Anzeigen ein wichtiger Beitrag sowohl zur Verkehrssicherheit als auch zur Entzerrung des Verkehrs geleistet werden kann. Zu guter Letzt gehen Verkehrsexperten davon aus, dass Verkehrsstaus nicht durch Elefantenrennen bei Tempo 80 entstehen, sondern bei zähfließendem Verkehr mit Geschwindigkeiten von 10 bis 30 km/h. Zähfließendem Verkehr kann man aber nicht mit Überholverboten begegnen. Stattdessen würde die Tendenz zur Staubildung eher noch verstärkt werden, wenn sich im Zuge einer Zweiteilung des Verkehrs links wie rechts Pkw- bzw. Lkw-Kolonnen bilden, deren Geschwindigkeiten vom jeweils langsamsten Verkehrsteilnehmer bestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Friedrich, MdB