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Hilde Mattheis
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Frage von Jochen S. •

Frage an Hilde Mattheis von Jochen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mattheis!

In einem Interview von Zeit Online sagt Frau von der Leyen:
"Es stimmt nicht, dass jeder kriminalisiert wird, der zufällig auf eine gesperrte Seite gerät. Das war mir wichtig, denn viele Nutzer kommen ungewollt auf diese Seiten. Ich habe deshalb gegen die Vorstellung der SPD gefochten, dass automatisch die Daten aller Nutzer gespeichert werden."
Bisher ging ich davon aus, daß Frau von der Leyen das Gesetz auf den Weg gebracht hat und die SPD die Nachbesserungen (so gering sie auch sein mögen) durchgesetzt hat.
Was ist denn jetzt richtig?

Hochachtungsvoll
J. Schmidberger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidberger,

vielen Dank für ihre Anfrage vom 25. Juni 2009 bezüglich der Internet-Sperren gegen Kinderpornographie.

Es ist richtig, dass Frau von der Leyen das Gesetz initiiert hatte. In diesem ursprünglichen Entwurf sollten auch tatsächlich die Daten der Nutzer gespeichert werden, die auf die Stopp-Seite gelangt wären. Nach der Anhörung am 27. Mai und auf Grund einiger Kritikpunkte aus Teilen der Internet- Community wurde davon Abstand genommen Es waren die SPD-Verhandlungsführer, die die Sperrlisten nicht im Telemediengesetz regeln wollten, sondern in einem speziellen "Zugangserschwerungsgesetz". Dies soll deutlich machen, dass es bei den Sperrlisten nur um Kinderpornografie geht - und nicht um illegale Musiktauschbörsen, oder Computerspiele. Auch die Beschränkung der Regelung auf drei Jahre wurde von der SPD-Bundestagsfraktion eingebracht und durchgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen,
Hilde Mattheis MdB