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Hermann Färber
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Frage von klaus-georg s. •

Frage an Hermann Färber von klaus-georg s. bezüglich Staat und Verwaltung

der gründonnertag 2021 soll neben dem karsamstag 2021“ruhrtag“ werden, jedoch kein gesetzlicher feiertag.
so wollen es die corona beschlüsse. auch lebensmittelläden sollen schliessen.
wie ist es dann mit der feiertagsruhe, zb mit rasenmähen, heckenschneiden, bauarbeiten etc ? wie kann es eine regelung ohne gesetz und bundestag geben ? kann ICH als normalbürger dies vor dem verwaltungsgericht stuttgart anfechten, weil ich zb am donnerstag einkaufen oder rasenmähen möchte ?
vielen dank für eine antwort.

kg stephan

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stephan,
vielen Dank für Ihre Frage zum "Ruhetag" am Gründonnerstag und Karsamstag.

Bundeskanzlerin Merkel hat entschieden, die für die vereinbarte Ruhepause von Gründonnerstag bis Ostermontag notwendige Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen. Auch ohne die Ruhetage bietet der Beschluss vom 22. März einen guten Rahmen, das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen zu begrenzen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, wir müssen es unbedingt schaffen, die Dritte Welle der Pandemie zu bremsen. Aus diesem Grund und in bester Absicht ist in daher in der Nacht von Montag auf Dienstag beim Corona-Gipfel der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Beschluss zu den Ruhetagen um Ostern gefasst worden.
Dieser Entschluss ist auf breite Kritik gestoßen, weil die damit einhergehenden Fragen von der Lohnfortzahlung für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis hin zur Lage in den Geschäften und Betrieben, sich in der Kürze der Zeit nicht zufriedenstellend beantworten lassen.

Die Bundeskanzlerin hat an dieser Stelle nicht nur die Entscheidung als Fehler eingeräumt und sie umgehend korrigiert, sondern sich auch öffentlich dafür entschuldigt, diese Verunsicherungen und Diskussionen ausgelöst zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber

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