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Herbert Reul
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Frage von Christoph B. •

Frage an Herbert Reul von Christoph B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber,

nach den abscheulichen Terroranschlägen in Paris hat die Europäischen Kommission in ihrem EU-Änderungsvorschlag vom 18. November 2015 für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477 EWG) einige sicherlich sinnvolle aber auch eine sehr große Zahl vom Deutschen Schützenbund 1 und anderen Verbänden deutlich kritisierte Vorschläge eingebracht. Dabei ist u.a. das pauschale Verbot aller halbautomatischen Langwaffen ohne die notwendige Differenzierung zu vollautomatischen Kriegswaffen, die in Deutschland eh schon verboten sind. Zudem wird kritisch betrachtet, dass die EU-Kommission eine Richtlinie, die zur Gewährleistung des freien Waren und Personenverkehrs geschaffen wurde, nun für Zwecke der Inneren Sicherheit missbraucht, für die in Deutschland Bund und vor allem Länder zuständig sind.

Dieser Änderungsvorschlag setzt die legalen, gesetzestreuen Waffenbesitzer und Sportschützen mit Terroristen gleich, deren Waffen nicht auf dem kontrollierten Waffenmarkt erworben wurden und nie legal waren. Wie ist Ihre Position zu diesem Vorschlag der Europäischen Kommission?

Vorab vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

C. B.

1Deutscher SchützenBund e.V.: Klare Position des DSB zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477 EWG); 03.12.2015; online unter: http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6132-Klare-Position-des-DSB-zum-Aenderungsvorschlag-der-Europaeischen-Kommission-vom-18.-November-2015-fuer-die-Europaeische-Feuerwaffenrichtlinie-91-477-EWG/

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe natürlich, wenn Sie auch anderen Kollegen wie beispielsweise dem Kollegen Markus Ferber dieselben Fragen stellen, aber ich würde Ihnen empfehlen, den Namen im Anschreiben vorher zu ändern!

Mit Ihrer Zuschrift zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie sind Sie nicht alleine. Mich und meine Kollegen haben dazu eine Vielzahl von Zuschriften erreicht. Dass deutsche Jäger und Sportschützen Teile dieser Vorlage sehr kritisch sehen und ablehnen, dürfte inzwischen bei jedem Mitglied des Europäischen Parlaments angekommen sein.

Die EU-Kommission erhofft sich davon u.a. eine bessere Rückverfolgbarkeit von legalen Waffen zu erreichen, einheitliche Kennzeichnungsregeln einzuführen und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und strengere Auflagen für die Verbreitung deaktivierter Feuerwaffen.

Ohne im Einzelnen auf die Details dieses Vorschlags eingehen zu wollen, kann ich Ihnen versichern, dass CDU und CSU diese zahlreich vorgetragenen Bedenken sehr ernst nehmen. Wir wollen Jäger oder Sportschützen weder in irgendeiner Form verurteilen, noch unangemessen einschränken. Die Waffengesetzgebung bewegt sich immer zwischen gleichwertig berechtigen Sicherheits- und Freiheitsinteressen. Ein Richtlinienvorschlag für die gesamte EU trägt dabei auch immer das Risiko, einzelne mitgliedstaatlichen Regelungen zu beeinträchtigen. Die Waffengesetzgebung in Europa ist teils unterschiedlich, und in Deutschland gelten bereits heute mit die strengsten Regeln. In anderen Mitgliedstaaten gibt es bspw. keine Pflicht, Waffen in einem Waffenschrank aufzubewahren.

Der vorliegende Gesetzesvorschlag ist in gewisser Weise als Diskussionsvorlage für die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zu betrachten. Sie sind die Gesetzgeber, die auf der Basis des Kommissionsvorschlags ihre Arbeit beginnen. Ohne Änderungen wird der Richtlinienvorschlag dieses Verfahren nicht überstehen. CDU und CSU werden den Vorschlag im Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament mit der nötigen Sensibilität intensiv begleiten und dabei berechtige Belange von Jägern und Sportschützen einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul

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