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Hendrik Wüst
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Frage von Gregor C. •

Wollen Sie tatsächl. daran festhalten, entgegen vehementer fachl. Kritik und ohne eingehende parlamentar. Beratungen, die Änderungen zum DSchG NRW zu verabschieden und unverzüglich in Kraft zu setzen?

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
an der Gesetzesnovelle üben Fachwissenschaftler und -verbände heftigst Kritik, zuletzt bei der Anhörung am 18.03.2022. Gleichwohl hält die Regierung daran fest, das Gesetz, ohne eingehende parlamentarische Beratungen der sensiblen Materie, durchzupeitschen und in Kraft zu setzen. Kulturelle Erbgüter, spez. Baudenkmäler, sind damit -so ehrenamtl. Erfahrungen vor Ort sowie von rd. 29.000 Petenten- hochgradig gefährdet. Gesetzesevaluation und Fachstellungnahmen aus Anhörungen erläutern die Bedenken eingehend - auch zu Verfassungsmäßigkeit und Konnexität vorgesehener Regelungen. Für die angestrebte "Stärkung der Gemeinden" fehlen vielfach erforderliche Finanzmittel, spez. bei Stärkungspaktgemeinden. Gleichwohl begründet das Fachressort: Finanzielle Auswirkungen - keine. Von hochrangiger anderer Stelle wurde solches Regierungshandeln schon einmal als (Zitat) "grottenschlecht" tituliert.
Wollen Sie, als Regierungschef, wirklich daran festhalten?

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