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Hendrik Hering
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Frage von Werner M. •

Frage an Hendrik Hering von Werner M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hering,

die schrecklichen Fälle von Kindesmissbrauch und Kindervernachlässigung erschüttern uns immer zutiefst.

Oft werden in diesem Zusammenhang den staatlichen Stellen (Schule, Jugendamt, Sozialamt) der Vorwurf gemacht, trotz Kenntnis eindeutiger Indizien nicht sofort und damit nicht konsequent genug gehandelt zu haben. Auch steht die doch landes- und bundesweit sehr unterschiedliche Verfahrensweise z.B. der Jugendämter bei entsprechenden Verdachtsfällen immer häufiger in der öffentlichen Kritik.

Wie stehen Sie zu den Vorschlägen des Bund Deutscher Kriminalbeamter:

- Den Empfang von staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt von Kindern auch mit ganz bestimmten Kontrollrechten zu verknüpfen, damit sichergestellt werden kann, dass diese Leistungen auch wirklich den Kindern zukommen.

- Eine Anzeigepflicht der Lehrer an das Jugendamt verpflichtend vorzuschreiben.

- Eine Vorlagepflicht für Jugendämter an den zuständigen Jugendrichter für alle die Fälle einzuführen, bei denen Indizien vorliegen, dass Verbrechen oder Vergehen zum Nachteil von Kindern begangen werden. Der Jugendrichter und nicht der einzelne Sachbearbeiter des Jugendamtes kann dann entscheiden, wie zum Wohle des Kindes weiter zu verfahren ist.

Wohl wissend, dass auch mit einem solchen Maßnahmenpaket nicht alle Fälle erreicht werden können, halte ich dieses Paket für eine effektive Konzeption im Sinne eines effektiven Frühwarnsystems zum Wohle unserer Kinder.

Ihre Meinung dazu würde mich sehr interessieren

Mit freundlichen Grüßen

Werner Märkert

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Sehr geehrter Herr Märkert,

der Bundesrat hat Anfang Februar dieses Jahres einen Entschließungsantrag bezüglich der Prävention von Verwahrlosung und Misshandlung von Kindern verabschiedet. Darin wird gefordert, Regelungen zur umfassenden Nutzung der Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen zu schaffen. Eltern sollen künftig verbindlich zu Untersuchungen ihrer Kinder eingeladen werden, sodass bei Verdachtsfällen auf Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellen Missbrauch bereits in früher Lebensphase des Kindes interveniert werden kann. Dementsprechend würde auch der rechtliche Rahmen für den Datenaustausch zwischen Krankenkassen und Jugendämtern festgelegt, um den Informationsfluss zu gewährleisten.
Ich halte die Diskussion von Präventionsmaßnahmen für sehr wichtig, allerdings muss dabei die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Rahmens im Blick bleiben. Der Staat kann und darf nicht einfach in die Privatsphäre von Familien eingreifen dürfen, genauso wie er durch derartige Regelungen zur Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen nicht allen Eltern die Misshandlung oder Vernachlässigung ihrer Kinder unterstellen darf. Es muss eine Balance geschaffen werden, vor allem auch im Hinblick auf die Vermeidung eines zu großen Bürokratieaufbaus, der mit mehr Kontrollrechten des Staates verbunden wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Hering
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