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Helmut Günter Baumann
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Frage von Heiner H. •

Frage an Helmut Günter Baumann von Heiner H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Baumann,

im Hinblick auf die öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses am 8.11.2010 zur Petition für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens möchte ich Sie im Namen der Grundrechtsschutz-Initiative darauf aufmerksam machen, dass eine bedingungslose Grundsicherung für alle Bürger längst durch das Grundgesetz geboten und damit überfällig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes abgeleitet. So heißt es beispielsweise in dem Hartz IV-Regelsatz-Urteil vom 9.2.2010 (unter Rnn 133, 136, 137):

"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG. Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch. Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern." "Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein. Dies verlangt bereits unmittelbar der Schutzgehalt des Art. 1 Abs. 1 GG." "Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt."

Dieser Verpflichtung kommt der Staat nur nach, wenn er das menschenwürdige Existenzminimum jedem Einzelnen bedingungslos sichert. Die derzeitige Regierungspraxis in Bezug auf die Erwerbslosen, die den Anspruch auf staatliche Unterstützung an die Voraussetzung der Unterwerfung unter die Vorstellungen der Arbeitsmarktverwaltung bindet, stellt einen Hohn gegenüber dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums dar.

Ein Menschenrecht, das unter Bedingungen steht, ist kein Menschenrecht. Werden Sie sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
H.E. Holzapfel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Holzapfel,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. November dieses Jahres. Sie zitieren darin das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Hartz IV-Regelsatz vom 9. Februar 2010 und beanstanden, dass der Staat seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherung eines menschenwürdigem Existenzminimums nicht nachkomme.

Aus dem von Ihnen zitierten Abschnitt des Urteils geht zweifelsfrei hervor, dass es ein Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gibt und das dies durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein muss. Diese Interpretation des Grundgesetzes hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stets geteilt und unterstützt.

In dem von Ihnen benannten Urteil heißt es weiter: „Der Umfang dieses Anspruches kann nicht unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden […]. Bei der Bestimmung des Umfangs der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums kommt dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, der die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie die wertende Einschätzung des notwendigen Bedarfs umfasst“ (Orientierungssatz 2d). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht nicht die Notwendigkeit eines bedingungslosen Grundeinkommen als Alternativlösung zum gegenwärtigen Ansatz, da das BVerfG in seinem Urteil klarstellt, dass weder die Regelleistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums unzureichend sind (Orientierungssatz 4b. aa.), noch das die gewählte Methode zur Berechnung des Regelsatzes im Grundsatz falsch sei (Orientierungssatz 4c. aa.).

Das Gericht beanstandet, dass von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen wurde (Orientierungssatz 4d).

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit dem Gesetzentwurf 17/3404 dieser Thematik angenommen und wird das Bemessungsverfahren im Sinne des Urteils ändern. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ein.

Mit diesem Entwurf setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wie auch ich persönlich, für die Einhaltung der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebenen Rechte und Pflichten eines Jeden ein. Dies impliziert auch die Menschenrechte.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann MdB