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Helmut Günter Baumann
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Frage von Angelika H. •

Frage an Helmut Günter Baumann von Angelika H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Baumann,

auch Sie stimmten den Milliardentransfer in die EU zu. Frau Vera Lengsfeld, eine mutige Bürgerrechtlerin der DDR und jetziges CDU-Mitglied schreibt dazu folgendes auf ihrer Internetseite:"Es genügte eine leere Drohung des französischen Staatspräsidenten, um Frau Merkel vergessen zu lassen, dass sie gewählt wurde, um die Interessen ihrer Mitbürger zu vertreten. Sie wolle die Kanzlerin aller Deutschen sein, hatte sie gerufen, als sie der ungeliebten schwarz-gelben Koalition nicht mehr ausweichen konnte. Nun nimmt sie alle Deutschen für ihre Fehlentscheidungen in Haftung. Hätte Sarkozy Frankreich aus dem Euroverband austreten lassen? Kaum. Und wenn, wäre es Frankreichs Problem gewesen, wie es eigentlich Frankreichs Problem ist, dass hauptsächlich französische Banken von einem griechischen Staatsbankrott betroffen wären. Warum es „alternativlos“ sein soll, dass deutsche Steuerzahler z.B. die Banken-, und Firmenholdung EFG -Group des Griechen Spiros Latsis, ein enger Freund des Portugiesen Manuel Barroso, der nicht müde wurde, als EU-Kommissionspräsident „Solidarität“ einzufordern, vor den Folgen ihrer insgesamt 66 –Milliarden- Spekulation mit griechischen Staatsanleihen zu bewahren, wird uns nicht verraten....."
Sehr geehrter Herr Baumann, ist es wahr, dass der Chef der EU, Herr Barrosso ein enger Freund des Bankiers Latsis ist?
Wenn dies wahr sein sollte, warum wird dann nicht gegen Barrosso ein Befangenheitsantrag gestellt bzw. strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet? Wäre dies überhaupt möglich im Rahmen der EU?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Striegistal
Angelika Hörner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hörner,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 17. Juni 2010 zur Stellung des derzeitigen Kommissionspräsidenten der Europäischen Union Herrn Barrosso.

Leider kann ich Ihnen nicht bestätigen, dass Herr Barrosso mit Herrn Latsis befreundet ist, da ich den privaten Freundes- und Bekanntenkreis von Herrn Barrosso nicht kenne. Die politische Kontrolle über die Europäische Kommission nimmt das Europäische Parlament wahr. Nach Art. 201 EG kann das Europäische Parlament einen Misstrauensantrag stellen und somit die gesamte Kommission zur Amtsniederlegung zwingen. Es ist zu beachten, dass sich ein solcher Misstrauensantrag immer gegen die gesamte Kommission richtet und nicht gegen einzelne Mitglieder richten kann.

Da es keinen erfolgreichen Misstrauensantrag des Europäischen Parlaments gegenüber der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der europäischen Finanzmarktstabilisierung gegeben hat, schließe ich eine Befangenheit von Herrn Barrosso aus.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann