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Helge Braun
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Frage von Sabine M. •

Frage an Helge Braun von Sabine M. bezüglich Gesundheit

Sie haben weitere Einschränkungen bei hohem Infektionsgeschehen im Herbst für Ungeimpfte angekündigt. Diese Einschränkungen würden auch für getestete Ungeimpfte gelten. Geimpfte werden Ihrer Aussage nach mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte. Die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit begründen Sie damit, dass der Staat die Pflicht habe, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen (NN-Online, abgerufen am 25.07.2021).
Die Impfstoffe wurden in einem teleskopierten Verfahren entwickelt und haben eine bedingte Notfallzulassung. Langzeiterfahrungen hierzu fehlen, es ist also zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob evtl. unerwünschte Spätfolgen eintreten. Aufgrund dieser Tatsachen gibt es Menschen, die eine Impfung aktuell nicht in Erwägung ziehen oder ablehnen.
Bewerten Sie denn deren Anspruch auf Schutz ihrer Gesundheit geringer? Sehen Sie hier keine Schutzpflicht des Staates?
Sind Ihrer Meinung nach die Grundrechte abhängig vom Impfstatus?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

die in Deutschland zugelassenen Corona-Impfstoffe haben wir alle nicht aufgrund einer nationalen Notfallgenehmigung in Verkehr gebracht, sondern eine bedingte Zulassung durch die Europäische Arzneimittelagentur abgewartet, um bestmögliche Sicherheit der Impfstoffe und ein eine hohe Vertrauenswürdigkeit zu erreichen. Das bedeutet, dass alle Studien zu Wirksamkeit und Sicherheit von den Zulassungsbehörde als zulassunsgeeignet bewertet wurden. Diese befristete Form der Zulassung kann im weiteren Verlauf entfristet werden. Nicht nur die Studien vor Zulassung sondern auch die  aktuelle Datenlage des Paul-Ehrlich-Institutes zeigt, dass die neuen mRNA-Impfstoffe sehr wirksam und sicher sind.  

Viele Grüße
Helge Braun

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