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Heinz-Joachim Barchmann
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Frage von Hannelore M. •

Frage an Heinz-Joachim Barchmann von Hannelore M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Barchmann,

wie ist Ihre bzw. die Haltung ihrer Partei zur Verschärfung des Paragraphen StGB §108e? Wird die SPD in Regierungsverantwortung die VN-Konvention gegen Korruption ratifizieren?

MfG Morgner (40 Jahre SPD-Mitglied)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Morgner,

die SPD hat vor etwa einem Jahr einen Gesetzentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Das haben wir getan, da nach geltendem Recht Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen und Abstimmungen im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder oder Gemeinden gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar sind. Diese Vorschrift reicht aber nicht aus, um alle strafwürdigen Verhaltensweisen von Abgeordneten zu erfassen. Die Koalitionsfraktionen haben diesen Gesetzentwurf abgelehnt.

Eine weitergehenden gesetzlichen Regelung der Abgeordnetenbestechung ergibt sich zudem aus internationalen Vorgaben wie dem Strafrechtsübereinkommen des Europarates und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.
Daher wäre die Schaffung eines Straftatbestandes, der das strafwürdige Verhalten von und gegenüber Mandatsträgern erfasst und andererseits dem Grundsatz des freien Mandats der Abgeordneten und den Besonderheiten des politischen Prozesses Rechnung trägt, notwendig. Das geltende Recht verstößt gegen internationale Vorgaben.
Als Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion teile ich diese Meinung voll und ganz.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Barchmann, MdB