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Hartfrid Wolff
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Frage von Hendrik B. •

Frage an Hartfrid Wolff von Hendrik B. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Wolff,

am 26. April 2012 haben Sie erschreckenderweise für die Beibehaltung der sogenannten Hartz4-Sanktionen gestimmt.

Wie ist Ihrer Meinung nach, die Kürzung des EXISTENZMINIMUMS zu rechtfertigen? Insbesondere in Hinblick auf §1 des Grundgesetzes und dass auch zu 100% sanktioniert werden kann und wird.

Viele Grüße,
H. Besserer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Besserer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch vom 3. August 2013.

Die staatliche Absicherung des Existenzminimums, wie sie über die Leistungen des SGB II erfolgt, ist für die soziale Gerechtigkeit und für den Zusammenhalt der Gesellschaft unverzichtbar. Denn jeder kann unverschuldet in eine Situation geraten, in der er ohne Unterstützung nicht mehr weiter kommt. Hier ist Hilfe nicht nur notwendig, sondern als Folge der verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte auch unabdingbar. Die Rechtslage lässt dabei neben der Gewährung von Vorschüssen oder vorläufigen Leistungen Spielräume für eine sofortige Hilfe in Notsituationen zu.

Sanktion können nicht beliebig oft eingesetzt werden. Nur wenn ein Arbeitslosengeld II-Bezieher gegen eine gesetzlich normierte Pflicht verstößt, kann für einen befristeten Zeitraum die Regelleistung gekürzt werden. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da es keinen Anspruch auf bedarfsunabhängige, voraussetzungslose Sozialleistungen gibt. Die Sanktionen im SGB II sind nicht zuletzt Ausdruck wechselseitiger Solidarität. Wie die einen mit Sanktionen rechnen müssen, wenn sie ihrer Solidaritätsverpflichtung nicht nachkommen und ihre Steuern nicht zahlen, mit denen SGB-II-Leistungen finanziert werden, so müssen andere mit Sanktionen rechnen, wenn sie ihrer Verantwortung gegenüber der Solidargemeinschaft nicht nachkommen und sich nicht auch selbst bemühen, dass die Unterstützung überflüssig wird. Sanktionen sind damit jenseits ihrer Wirksamkeit Ausdruck des Selbstverständnisses unseres Sozialstaates, der neben Rechten auch wechselseitige Pflichten kennt.

Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff