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Frage von Thomas H. •

Frage an Hartfrid Wolff von Thomas H. bezüglich Recht

Sehr geehter Herr Wolff,

wie viele andere Bürger, die ein modernes Taschenmesser für alltägliche Schneidarbeiten führen möchten, habe ich die FDP in erster Linie gewählt, weil sie sich als einzige Partei gegen die Einführung des §42a WaffG gestellt hat. Dies hat zum Erfolg geführt und die FDP ist endlich wieder Regierungspartei.

Wird die FDP versuchen (falls ja: wie?), den unverhältnismäßigen und völlig unklaren §42a WaffG wieder abzuschaffen oder zumindest deutlicher zu formulieren?

Wie bewerten Sie die folgenden Argumente, die gegen die Recht- und Zweckmäßigkeit des §42a WaffG sprechen?

- Der "Sachverständige" Tölle hat bei der Anhörung die Abgeordneten durch falsche Tatsachenbehauptungen und ein gefälschtes / gekürztes Video manipuliert und damit die Abstimmung beeinflusst. http://www.visier.de/1542a.html

- Der §42a WaffG ist verfassungswidrig, weil sich der Bund in die Angelegenheit der Länder "eingemischt" hat.

- Das Führungsverbot der Einhandmesser führt nicht zu einem Rückgang der Gewaltkriminalität, da die Zielgruppe (gewaltbereite Jugendliche und Kriminelle) - sofern sie sich überhaupt durch eine drohende OWI beeindrucken lässt - auf andere Messerarten oder Werkzeuge ausweicht http://www.extratipp.com/nachrichten/regionales/aufreger/toedliches-werkzeug-brutale-jugendliche-greifen-jetzt-teppichmesser-489620.html

- Selbst knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesverschärfung ist weder den Polizisten, noch den Behörden und erst recht nicht dem Bürger klar, welche Messer unter das Führungsverbot fallen (welche objektiven Merkmale machen ein Messer zur "Hieb- und Stoßwaffe"?) und zu welchem Zweck sie noch geführt werden dürfen (welche Tätigkeiten stellen einen "allgemein anerkannten Zweck" dar?)! Außer der wenig hilfreichen Aussage, dass die "Selbstverteidigung" kein "berechtigtes Interesse" darstellt, konnte ich bisher keine verbindliche Aussage hierzu bekommen! Verstößt dies gegen den Grundsatz der "Klarheit" der Gesetze?

MfG

Thomas Huber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 09. Februar 2010.

Es bleibt dabei: Die FDP lehnt einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab. Deutschland hat schon jetzt eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Wir konnten uns bei der Union in den Koalitionsverhandlungen dahingehend durchsetzen, dass es keine weiteren Verschärfungen des Waffenrechts gibt.

Die FDP bleibt auch bei den von Ihnen zitierten Positionen. Allerdings besteht die Gefahr, dass eine neuerliche Änderung des Waffenrechts angesichts des gesellschaftlichen Klimas, die von Ihnen gewünschte Zielsetzung konterkariert.

Auf Drängen der FDP werden wir noch in dieser Legislaturperiode - und so ist es im Koalitionsvertrag vorgesehen – die Regelungen zu den verdachtsunabhängigen Kontrollen und zur Aufbewahrung sehr genau, auch hinsichtlich unserer rechtsstaatlichen Bedenken überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff