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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Monika F. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Monika F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, Herr Dr. Friedrich,

leider haben Sie mir bis heute meine Frage noch nicht beantwortet. Klar, Sie sind jetzt bei allen Medien gefragt und haben nur wenig Zeit. Trotzdem, ich bin eine fragende wählende Bürgerin und möchte doch bitte eine Antwort. Alle reden darüber, dass sie mehr Wahlbeteilgung von uns, dem Wahlvolk einfordern, doch, was tragen Sie, die Kandidatinnen/Kandidaten dazu bei, um unseren Wahlfrust abzubauen? Sie antworten nicht auf die Fragen. Das ist schade! Aber leider erleben wir genau das oft nach den Wahlen. Kaum von uns gewählt, heben alle ab und vergessen, dass wir, das Wahlvolk, es waren, die ihnen allen zu den Dienstwagen, den Abgeordnetenbüros, den "Diäten", den lukrativen Aufsichtsratsposten und so vielen weiteren Abgeordnetennebentätigkeiten und vor allem zu den Renten, für die ein normaler Mensch hunderte von Jahre arbeiten müsste, um diese Rente zu bekommen, verholfen haben. Und für welche Nebentätikeiten sie alle auch sonst noch weitere zusätzliche Steuergelder bekommen, das alles machen Sie und viele andere, dann nicht einmal öffentlich. Aber, die wählende Bevölkerung war es, die Ihnen durch ihre Wahlstimmen zu all dem verholfen hat.
Tut mir leid, dass Sie es sind, der jetzt meine Wut auch über die Gleichgültigkeit Ihrer Mitkandidierenden wegen der Nichtbeantwortung meiner Fragen abbekommt. Aber, es ist wirklich frustierend! Ich versuche mir ein Bild von denen zu machen, die nichts weniger als meine Wahlstimme wollen und ich werde einfach mit meinen Fragen ignoriert. Hallo, ich bin es, eine Wählerin, die gern Antworten von Ihnen hätte.

Deshalb frage ich noch einmal nach: Welche Konzepte haben Sie, um die Jungend und die frustierten Nichtwählerinnen/-wähler wieder an die Wahlurnen zu bekommen? Schon mal über Online- Wahlen nachgedacht? Die Kirche macht es gerade vor! Was steht dem entgegen und kann man das nicht für die zukünftigen Wahlen ändern?
Auf Ihre Antwort hoffend mit freundlichen Gruß Monika Frank

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Frank,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, geheimer und freier Wahl können alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ihre Kanzlerin / ihren Kanzler wählen. „Frei“ bedeutet in diesem Sinne auch, dass die Bevölkerung frei entscheiden kann, ob sie das Angebot, wählen zu dürfen, annimmt oder es ausschlägt. Auch das ist ein Ausdruck demokratischer Teilhabe, die das Grundgesetz zulässt.

Wer es nicht nutzt, wird seine Gründe haben, vielleicht Frustration oder Desinteresse. Wer frustriert ist, sollte das „kleinste Übel“ wählen. Es gibt keine Partei, die einem hundert Prozent zusagt. Abstriche muss man bei jedem Parteiprogramm hinnehmen

Um dem Desinteresse der Nichtwähler entgegenzuwirken, bietet meine Partei, die CSU, diverse Aktionen an. Z. B. führen wir intensive Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Wir laden zu zahlreichen Veranstaltungen ein, bei denen die Menschen ihre Anliegen und Verbesserungsvorschläge mitteilen, die aufgegriffen und umgesetzt werden. Selbstverständlich nehmen dabei auch die Sozialen Netzwerke als Kommunikationsmedium einen immer größeren Raum ein. Und das nicht nur die drei, vier Wochen vor der Wahl. Das gesamte Jahr über stehen wir Politiker als Ansprechpartner zur Verfügung - das ist unsere Aufgabe!

Um besonders die Jugend an die Politik heranzuführen, hatte die christlich-liberale Koalition sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag der 17. WP für eine stärkere Beteiligung und Partizipation von Jugendlichen an der Gestaltung ihrer Lebenswelten und der Gesellschaft ausgesprochen. Jugendliche benötigen Raum in der Gesellschaft, um angehört zu werden und mitbestimmen zu können. Um Politikverdrossenheit vorzubeugen und das Verständnis für demokratische Prozesse zu stärken, setzen wir uns für eine Erweiterung der bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten von Jugendlichen ein. So wurden bereits vor einigen Jahren in einigen Gemeinden Kinder- und Jugendparlamente ins Leben gerufen, die in den jeweiligen politischen Gremien die Interessen von jungen Menschen vertreten.

Dessen ungeachtet ist es jeder Bürgerin und jedem Bürger unbenommen, selbst politisch mitzuwirken und aktiv seine Meinung zu äußern - sei es in einer bereits existierenden Partei oder in einer von ihr oder ihm gegründeten. Jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr hat die Möglichkeit, für den Bundestag zu kandidieren und die Interessen seiner Wählerinnen und Wähler dort zu vertreten.

Ihr Vorschlag zum Thema „Online-Wahlen“ ist sehr interessant, doch nach dem Bundeswahlgesetz findet die Bundestagswahl als Urnenwahl oder per Briefwahl statt. Die früher in manchen Gemeinden eingesetzten Wahlcomputer werden seit der Bundestagswahl 2009 nicht mehr eingesetzt.

Denn mit Urteil vom 3. März 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die frühere Wahlgeräteverordnung für mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Artikel 38 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes unvereinbar erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat dabei festgestellt, dass die Kontrolle des Wahlverfahrens eine Angelegenheit und Aufgabe der Bürger sei und darum jeder Bürger die zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse nachvollziehen und verstehen können muss. Ein Wahlverfahren, in dem der Wähler nicht zuverlässig nachvollziehen kann, ob seine Stimme unverfälscht erfasst und in die Ermittlung des Wahlergebnisses einbezogen wird, und wie die insgesamt abgegebenen Stimmen zugeordnet und gezählt werden, schließt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zentrale Verfahrensbestandteile der Wahl von der öffentlichen Kontrolle aus und genügt daher nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Es reicht danach insbesondere nicht aus, wenn der Wähler darauf verwiesen ist, ohne die Möglichkeit eigener Einsicht auf die Funktionsfähigkeit des Systems zu vertrauen.

Nachdem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schon der früher zulässige Einsatz stationärer Wahlgeräte nicht verfassungsgemäß ist, erscheint es nach gegenwärtigem Stand der Technik nicht erfolgversprechend, im staatlichen Bereich internetbasierte Online-Wahlen in einer Weise einführen zu wollen, die nicht manipulationsanfällig ist und für jeden Bürger ohne technische Vorkenntnisse in Bezug auf alle Schritte der Wahl nachvollziehbar und kontrollierbar ist. Für staatliche Wahlen kommen Online-Wahlen daher derzeit nicht in Betracht. Im gesellschaftlichen Bereich (Sozialwahlen, Wahlen in den Kirchen) mag anderes gelten.

Die Staatsform der Demokratie ist ein hohes Gut, das den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit und Freiheit gibt, das aber auch gepflegt werden muss. Deswegen bitte ich Sie, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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