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Hans-Martin Haller
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Frage von Christine R. •

Frage an Hans-Martin Haller von Christine R. bezüglich Soziale Sicherung

Wie kann es sein, dass Familien in denen schwerbehinderte Kinder oder Partner sind, zum Sozialfall werden.
Hintergrund ist: Ich bin mit meinem Mann Erich (Schwerbhindert / Pflegestufe 3 / benötigt 24 Stunden Assistenz) seit 5 Jahren verheiratet. Bisher habe ich 80% der Pflege und Assistenz übernommen, obwohl ich zu 100% Berufstätig bin, selbständig und arbeite bis zu 10 - 12 Stunden am Tag. Mehr an Pflege können wir uns nicht leisten. Im Sommer letzten Jahres bin ihc dann zusammengebrochen und war jetzt 4 Monate in der Psychatrie. Zur Zeit kann ich nur Stundenweise arbeiten. Wie die Zunkunft aussieht weiss ich nicht. Leider bekommen wir vom Sozialamt keinerlei Unterstüzung da ich zuviel Geld verdiene ....... SChilmm genug dass ich jetz total am Ende bin - aber die Unmenschlichkeit die beim Sozialamt in Balingen herrscht find ich mehr als fragwürdig. Da werden falsche Tatsachen auf den Tisch gebracht etc...
Und wir sind kein Einzelfall - wie stehen Sie dazu, dass Familien mit behinderteren Angehörigen automatisch in die Fänge vom Sozialamt fallen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Reyle,

Danke für Ihre Nachricht.

Ich will mich nicht mit der wohlfeilen Antwort aus der Affäre ziehen, dass ich es nicht richtig fände, wenn Familien mit behinderten Familienmitgliedern automatisch zum Sozialfall würden.

Bitte setzen Sie sich - am besten per Mail an UH.Haller@t-online.de - direkt mit mir in Verbindung: Ich benötige zur Beurteilung Ihres konkreten Falles einfach eingehendere Informationen. Meine Mitarbeiter und ich haben in den vergangenen zehn Jahren Bürgeranfragen bearbeitet, die - zumindest aus der Ferne betrachtet - Parallelen aufweisen.

Um an dieser Stelle nicht gänzlich eine Antwort schuldig zu bleiben, will ich versuchen, einige grundsätzliche Zusammenhänge zu skizzieren - wissend, dass Ihnen damit nicht geholfen ist ...

Ich gehe davon aus, dass die Pflegekasse Ihres Mannes dessen Pflegestufe 3 festgestellt hat - und, gleichgültig, ob es sich um eine gesetzliche oder private Kasse handelt - die dem Sozialgesetzbuch SGB XI für die die Pflegestufe III entsprechenden Leistungen gewährt, und zwar unabhängig von den Einkommens-/Vermögensverhältnissen Ihrer Familie.

Darüberhinaus kann Pflegegeld nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII gezahlt werden, soweit der Familie die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.

Was zumutbar ist, hängt wiederum vom konkreten - in Ihrem Fall durch Ihre eigene Erkrankung und Ihre eingeschränkte Arbeitskraft geprägten - Einzelfall, von den jeweiligen Regelungen der "Zumutbarkeit" ab.

Noch einmal: Ich weiß, dass Ihnen diese allgemeinen und sehr verkürzten Aussagen nicht weiter helfen. Bitte scheuen Sie sich deshalb nicht, sich direkt mit mir in Verbindung zu setzen: Ich kann Ihnen redlicher Weise keine volle Abhilfe versprechen - aber ich kann mich konkret z. B. mit dem Sozialamt in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Martin Haller