Frage an Hans-Joachim Hacker von Christof T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hacker,
ich habe seit mehreren Tagen mit dem Problem zu kämpfen, das Stellungnahmen nur von Abgeordneten zugelasse sind.
Aber ich möchte meine Frage gerne noch einmal einbringen:
Wie stehen Sie zu der erneuten Diätenerhöhung, die jetzt diskutiert wird? Würden Sie folgende Grundsätze befürworten?
1. Abgeordente sollen angemessen Entschädigt werden.
2. ´Parteiarbeit´ sollte nicht über Abgeordneten-Diäten Queer-Subventioniert werden. Grundlage der Abgeordneten-Diäten darf nur die Palamentarische Arbeit sein.
3. Präsens im Parlament und vor Ort im Wahlkreis ist wichtig. Aber nur Aufwendungen für tatsäche Ausgaben sollten erstattet werden und dann auch nur die jeweils kostengünstigste Realisierung der Aufgaben. (Unter Berücksichtigung von Punkt 2!)
4. Die Abgeordneten sind Repräsentanten des gesamten Volkes. Sie sollen durch ihre finanzielle Stellung nicht vom Durschnitt der Bevölkerung getrennt werden. Eine finanzielle Stellung auf einem Niveau der oberen Einkommensbezieher führt zu einer Entfremdung der Abgeordneten von den Wählern.
Würden Sie aus diesen Grundsätzen auch folgende Regeln für die Bezahlung der Abgeordneten ableiten?
1. Abgeordnete bekommen den Status von Angestellten des öffentlichen Dienstes. Sie bekommen also einen ordentlichen Arbeitsvertrag befristet auf eine Legislaturperiode, sind ganz normal Sozialversichert usw.
2. Das Gehalt entspricht dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt aller Rentenversicherten (für 2007 = 29.488,00 EUR) Zusätzliche Kosten für Dienstfahrten usw. werden vom ´Arbeitgeber´ den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend und dem Prinzip der kostengünstigsten Umsetzung folgend erstattet. (Dienstwagenregeln, Arbeitszimmer zu Hause usw. folgen den gesetzlichen Bestimmungen)
Hier noch ein paar Zahlen:
Diätenerhöhung zum 1.1.2008 um 3960 EUR pro Jahr auf 88068 EUR
Durschnittliches Bruttoarbeitsentgelt aller Rentenversicherten seit 2005 um 286 EUR auf 29448 EUR (2007) gestiegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christof Türk
Sehr geehrter Herr Türk,
heute habe ich erfahren, dass es bei abgeordnetenwatch.de einen Übermittlungsfehler gegeben hat, wodurch mich Ihre Stellungnahme zu meiner Nachfrage vom 13.05.08 nicht erreichte. Zwischendurch hatte ich Ihnen unter dem 20.05.08 abschließend geantwortet, will jedoch nach Kenntnisnahme Ihrer weiteren Hinweise nochmal Stellung nehmen. Ich schicke folgendes voraus: Natürlich bin ich bei der Bewertung der Frage der Bundestagsabgeordnetenentschädigung befangen, werde mich jedoch bemühen, so objektiv wie möglich auf Ihre Fragen einzugehen:
1. Sie sagen, Abgeordnete sollen angemessen entschädigt werden und schlagen vor, das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Rentenversicherten. Abgesehen davon, dass das Bundesverfassungsgericht bereits eine Orientierung gegeben hat, die ich als mögliche Basis für vertretbar halte, würde Ihr Vorschlag doch offensichtlich zu einem gravierenden Bruch zwischen den Kriterien Verantwortung/Arbeitsleistung und Entlohnung führen. Warum beziehen Sie in Ihrem Vorschlag dann nicht auch die Kanzlerin/den Kanzler, die Ministerpräsidenten, die Landtagsabgeordneten in Deutschland, die Bundesminister und Landesminister sowie die Hauptabteilungs- und Abteilungsleiter der Bundes- und Landesministerien mit ein? Sie sehen, die Orientierung des Bundesverfassungsgerichtes, die bislang für die Bundestagsabgeordneten nicht erreicht ist, ist nicht ganz unlogisch.
2. Ich stimme Ihnen zu, dass Parteiarbeit nicht über Abgeordnetendiäten quersubventioniert werden sollen. Ich beziehe meine Entschädigung weder für eine Parteiarbeit, noch erhalte ich von meiner Partei weitere Entschädigungen für Wahlämter. Insofern ist es schon eigenartig, dass Bundestagsabgeordnete der Oppositionsparteien, die ein weiteres Einkommen aus beruflicher Tätigkeit bzw. aufgrund eines Parteiamtes erhalten, bei der Frage der Anpassung der Abgeordnetenbezüge als Moralapostel aufspielen. Dem Handbuch des Deutschen Bundestages können Sie entnehmen, welche Abgeordneten Nebeneinkünfte in den betreffenden festgelegten Kategorien haben.
3. Über die Erstattung der mit Mandat verbundenen zusätzlichen Kosten gibt es eine jahrzehntelange Diskussion. Man kann die geltende Pauschalregelung sicher in Frage stellen. Ich bezweifle, dass bei einer Einzelabrechnung aller zusätzlichen Aufwendungen das Ergebnis für den Steuerzahler günstiger ausfallen würde. Neben einem erheblichen bürokratischen Abrechnungsaufwand müsste man dann auch Abrechnungen oberhalb der jetzigen Pauschale einkalkulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Hacker
Anmerkung der Redaktion
Wir weisen darauf hin, dass auch nicht freigeschaltete Nachrichten grundsätzlich an die Abgeordneten weitergeleitet werden.