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Hans-Joachim Hacker
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Frage von Ute H. •

Frage an Hans-Joachim Hacker von Ute H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Abgeordneter Hacker,
mit großer Besorgnis verfolge ich seit einigen Monaten die Debatte um die feste Beltquerung. Ihre Antworten auf die Fragen der Herren Siegert und Kerlen haben mich nicht von der Entscheidungsreife des Staatsvertrags überzeugt. Folgende Fragen habe ich:
Woher nehmen Sie als Rechtsanwalt die Überzeugung, dass die im Mai vorgelegte Stellungnahme des unabhängigen und nicht weisungsgebundenen Bundesrechnungshofs (BRH) zu den zu erwartenden drastischen Kostensteigerungen bei der sog. Hinterlandanbindung teilweise spekulativ sind? Der BRH ist eine Bundesbehörde deren hohe Fachkompetenz in Kostenfragen sicherlich jene der Mitglieder des Verkehrsausschusses bei weitem übersteigt. Die relativierende Antwort des BMVBS auf den Bericht hat der BRH meines Wissens entschieden zurückgewiesen.
Da es in der Kostenfrage – und die interessiert uns Steuerzahler am meisten – also offensichtlich noch großen Klärungsbedarf gibt, wäre es dann nicht besser, die Ratifizierung so lange zu vertagen, bis Ende des Jahres belastbarere Zahlen vorliegen?
Da man davon ausgehen muss, dass die Beschwerden von BUND und „Aktionsbündnis“ bei der Europäischen Kommission nicht leichtfertig und ohne eingehende Begründung eingereicht wurden, frage ich Sie: Warum ratifiziert der Bundestag den Vertrag ohne Kenntnis dieser Begründungen und ohne die Prüfungsergebnisse der zuständigen Kommissare abzuwarten? Welche Folgen für den Staatsvertrag und das Projekt hätten die Beschwerden, falls diese erfolgreich sein sollten, d.h. der Vertrag rechtswidrig ist?
Sie betonen die zwingende Dringlichkeit der Vertragsratifizierung, weil der Vertrag angeblich als Grundlage für die weiteren Projektplanungen und Untersuchungen dient. Aber gilt dies auch für die bereits seit Jahren laufenden Vorplanungen zumal die Entwurfsarbeiten immer noch auf dem Niveau von Vorentwürfen durchgeführt und noch nicht mal ausschreibungsreife Entwürfe erstellt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Ute Herke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Herke,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Für den Bau einer festen Querung des Fehmarnbeltes ist im Staatsvertrag zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland eine klare Kostenteilung vereinbart: Demnach beschränken sich die finanziellen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich auf den Ausbau der Hinterlandanbindungen auf deutschem Hoheitsgebiet. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Querung selbst trägt das Königreich Dänemark allein. Dies ist ein großer Verhandlungserfolg des Bundesverkehrsministers bei der Aushandlung des Staatsvertrages.

Den Mitgliedern des Bundestages liegen die Kostenschätzungen des Bundesrechnungshofes vor. Die Bundestagsabgeordneten sind frei in ihrer Entscheidung, diese Schätzungen zu bewerten und zu einer Entscheidungsgrundlage zu machen. Sie selbst gehen in Ihrer Frage davon aus, dass noch "belastbarere Zahlen" zu erwarten sind.
Zum jetzigen Zeitpunkt von Kostensteigerungen oder aber von Kostensenkungen für die Hinterlandanbindung zu reden, ist in jedem Fall und von wem auch immer spekulativ. Für die Hinterlandanbindungen werden unterschiedliche Varianten untersucht. Sie werden auch auf ihre kostenmäßigen Auswirkungen geprüft. Die geplante Eröffnung der festen Querung ist für das Jahr 2018 vorgesehen. Erst zu diesem Zeitpunkt muss die Hinterlandanbindung sichergestellt sein. Es kann derzeit nicht seriös abgeschätzt werden, ob sich bis dahin die Kosten nach oben oder nach unten entwickeln. Man kann deshalb allerdings nicht die Entscheidung über die Ratifizierung des Staatsvertrages bis 2015 oder später vertagen.

Das laufende Ratifizierungsverfahren liegt in eigener Verantwortung des Deutschen Bundestages. Es gibt daher keinen zwingenden Grund, das laufende Verfahren aufzuhalten. Inwieweit Beschwerden gegen das Projekt bzw. gegen den Staatsvertrag, die bei der EU vorgelegt werden, erfolgreich sind, bleibt abzuwarten. Urteile und Beurteilungen können wir nicht vorwegnehmen. Es ist weder auszuschließen, dass den Beschwerden stattgegeben wird noch dass sie abgewiesen werden. Wenn Entscheidungen über die Beschwerden vorliegen, wird der Deutsche Bundestag damit umgehen.

Vertiefte Planungen und Untersuchungen zu einer festen Querung des Fehmarnbeltes werden in Vollendung nur dann durchgeführt werden können, wenn es eine grundsätzliche politische Zustimmung zu dem Projekt gibt. Von dänischer Seite liegt dies vor. Nun muss sich der Bundestag äußern und über die Frage der Ratifizierung des Staatsvertrages abstimmen. Es ist einem Bauherren nicht zuzumuten, detaillierte Planungen durchzuführen, ohne überhaupt das Signal erhalten zu haben, ob das Vorhaben gewollt ist oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Hacker, MdB