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Hans-Joachim Hacker
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Frage von Malte S. •

Frage an Hans-Joachim Hacker von Malte S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hacker,

das Gesetz zum Bau einer Fehmarnbeltquerung soll am 18. Juni endgültig ratifiziert werden, obwohl

- der Bundesrechnungshof angesichts hoher Kostenrisiken für zukünftige Bundeshaushalte von einer Ratifizierung abrät
- ökologische und ökonomische Unwägbarkeiten bestehen
- eine Beschwerde eines Aktionsbündnisses wegen Wettbewerbsverletzung gegen die Bundesrepublik bei der EU läuft
- eine Beschwerde des BUND wegen Verstoßes gegen europäisches Naturschutzrecht eingereicht wurde

Halten Sie eine Ratifizierzung trotzdem für verantwortbar?
Mit freundlichen Grüßen
Malte Siegert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Siegert,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir haben uns ja bereits in den vergangenen Monaten wiederholt zu dem Thema ausgetauscht und Sie hatten als Sachverständiger Gelegenheit Ihre Auffassung in der Anhörung des Verkehrsausschusses des Bundestages vorzutragen und mit uns zu diskutieren.

Zu Ihren Fragen: Die Anmerkungen des Bundesrechnungshofes zu möglichen Kostenrisiken für zukünftige Bundeshaushalte beruhen auf teils spekulativer Grundlage. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann weder eine Kostenerhöhung noch eine Kostensenkung ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat zu den Anmerkungen des Bundesrechnungshofes zeitnah Stellung genommen.

Fest steht auch, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht alle technischen und ökologischen Fragestellungen beantwortet werden können, weil dazu die vorgesehene circa zweijährige Planuntersuchung erst Erkenntnisse bringen kann. Der Staatsvertrag schafft die rechtliche Grundlage für diese weiteren Untersuchungen. Er lässt auch offen, ob ein Tunnelbauwerk oder eine Brückenkonstruktion errichtet werden soll.

Das deutsche Planungs- und Umweltrecht und die Vorgaben des europäischen Umweltrechts garantieren, dass im Zuge der Projektprüfung auch ökologisch relevante Aspekte ernsthaft untersucht werden, sodass im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung auch mögliche Auswirkungen einer Festen Fehmarnbeltquerung auf die Ökologie im Bereich des Fehmarnbeltes einer Prüfung unterzogen werden.

Inwieweit Beschwerden gegen das Projekt bzw. gegen den Staatsvertrag, die bei der EU vorgelegt werden, erfolgreich sind, bleibt abzuwarten. Es gibt keinen zwingenden Grund, das laufende Ratifizierungsverfahren, das in eigener Verantwortung des Deutschen Bundestages liegt, deswegen aufzuhalten.

Ich gehe davon aus, dass jene Abgeordneten, die sich in den zurückliegenden Monaten sowohl mit dem Vertragstext als auch mit dem vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen aller Sachverständigen informiert haben, entscheidungsfähig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Hacker, MdB