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Hans-Joachim Fuchtel
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Frage von Michael K. •

Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Michael K. bezüglich Soziale Sicherung

Warum sind Einkommen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Aktiengewinne, Dividenden) in Deutschland nicht wie in anderen europäischen Ländern (z.B. Frankreich) sozialabgabenpflichtig ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kriese,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.01.2010. Sie fragen danach, warum Einkommen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Aktiengewinne, Dividenden) in Deutschland anders als in anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise in Frankreich, nicht sozialabgabenpflichtig seien.

Grundsätzlich hängt die Einbeziehung in die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland von der Eigenschaft als Beschäftigter ab.

Zur Verbeitragung wird hierfür das Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) herangezogen. Arbeitsentgelt sind demnach alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.

Privat erwirtschaftete Kapitaleinkünfte stehen außerhalb dieses Systems. Sie können auch deshalb nicht zur Verbeitragung herangezogen werden, da sonst etwa negative Einkünfte beitragsmindernd (und in der Folge etwa beim Krankengeld oder der Rente auch leistungsmindernd) berücksichtigt werden müssten.

Die Verbeitragung auch von Zinsen, Dividenden und Aktiengewinnen bedeutet zudem einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der zusätzliche Kosten verursachen würde. Dies wäre mit der Zielsetzung eines voranschreitenden Bürokratieabbaus nicht vereinbar.

Mit freundlichem Gruß
Hans-Joachim Fuchtel, MdB