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Halina Wawzyniak
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Frage von Lutz L. •

Frage an Halina Wawzyniak von Lutz L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Wawzyniak,
zunächst herzlichen Dank, dass Sie sich bemüht haben meine Fragen zu beantworten. Die Abgeordneten des Bundestages sind im Prinzip die Gesetzgeber des Bundes und verantwortlich für deren Verfassungsmäßigkeit. Hierfür benötigen sie fundierte Kenntnis über Verfassung, Gesetze und die Realität der Rechtsprechung. Ihren Antworten entnehme ich, dass Sie sich durch allgemeine Informationen und Vermutungen leiten lassen. Ist dies die Grundlage für die Arbeit des Rechtsausschusses und des Parlaments an der Gesetzgebung?
Zu Nichtannahmen des BVerfG:
Der Anteil ohne Begründung liegt wohl über 50%. Würden Sie es unterstützen, dass zumindest die Nichtannahmegründe zu nennen sind?
Warum sehen Sie derzeit keinen Handlungsbedarf, obwohl das BVerfG mit Beschwerden überhäuft wird? Deutet nicht das allein schon auf Mängel der Justiz hin?
Wie begründen Sie Ihren Ansatz, dass Rechtsstaatsgarantie und Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung nicht nachgewiesen werden muss, sondern die gegenteilige Behauptung belegt werden müsste? Wie sollte Letzteres überhaupt möglich sein, wenn die Rechtsprechung nicht evaluiert wird und Verfassungsbeschwerden nicht bearbeitet werden? Wird mit dieser Herangehensweise nicht gerade die notwendige Kontrolle ausgeschlossen? Würde sich bei einer Selbstverwaltung der Justiz daran etwas ändern?
Warum sehen Sie die Frage und das Bedürfnis nach Prüfung auf Willkür als hypothetische Frage, der eine Unterstellung innewohnt? Erkennen Sie die Parallele zur Massenüberwachung und dem Slogan: "wer nichts zu verbergen hat"?
Sie verweisen darauf, dass Richter auch nur Menschen sind und subjektive Beurteilungsspielräume schwer nachprüfbar sind. Was bedeutet es, wenn Willkür und Angemessenheit so dicht beieinander liegen und selbst durch Juristen nicht objektiv getrennt werden können? Wird dies durch Juristen und den BT bei Fragen der Unbefangenheit von Richtern, der Rechtsweggarantie und der allg. Kontrolle des Rechtsstaats berücksichtigt?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Lippke,

es tut mir leid, wenn ich Ihre Frage nicht ihrem Wunsch entsprechend beantwortet habe. Da ich mich der Frage jedoch ausführlich gewidmet habe und auch auf Nachfrage nicht zu einer anderen Einschätzung kommen werde, sollten wir hier nicht eine "Brieffreundschaft" beginnen. Eine "Brieffreundschaft" die sich auf Vermutungen stützt hat darüber hinaus auch wenig Aussicht auf Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak