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Gunter Weißgerber
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Frage von Wolfgang J. •

Frage an Gunter Weißgerber von Wolfgang J. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Hr. Weißgerber,
wann werden die Kraftfahrzeuge abhängig vom CO2 – Ausstoß besteuert. Die Umstellung sollte ab 1. Januar 2009 erfolgen (aus Presse „ADACmotorwelt“).
Wie ist der Stand? Wer behindert diese Umstellung??

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jäpelt,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21.07.2008.

Deutschland ist im internationalen Vergleich führend in der Reduzierung des Treibhausgases CO2. Verkehrsbedingte Schadstoffemissionen sanken von 1990 bis 1999 erheblich: Kohlenmonoxid um 60 Prozent, Stickstoff um 32, Kohlenwasserstoffe um 32 und Dieselpartikel um 20 Prozent. Nach wie vor aber ist der Verkehr einer der Hauptverursacher dieses Klimagiftes. Viele Maßnahmen wurden im Klimaschutz-paket der Großen Koalition Ende 2007 beschlossen, ein zweiter Teil folgte im Juni 2008.

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gemacht, wirksame Anreize zur Entwicklung hocheffizienter Antriebe zu schaffen. Die Einführung der am CO2-Ausstoß orientierten KFZ-Steuer soll dazu beitragen. Reformen in diesem Bereich gestalten sich sehr schwierig, weil die KFZ-Steuer Bund und Ländern gemeinsam zusteht. Neben parteipolitischen Positionen müssen so zusätzlich die Interessen aller 16 Bundesländer berücksichtigt werden.

Eine Einigung konnte trotz dessen nun erzielt werden: Im Rahmen der Koalitionsrunde im Juni wurde festgelegt, die KFZ-Steuer ab 01.01.2010 dem Bund zu übertragen, den Ländern gleichzeitig aber einen Ausgleich der ca. neun Milliarden Euro Verlust zu garantieren. Wie dieser Betrag gegenzufinanzieren ist, wird noch diskutiert. Ebenso wurde aber auch die Umstellung auf den CO2-Ausstoß wahrscheinlich zum 01.01.2010 bereits beschlossen. Altautos und solche, die bis zum 01.01.2009 zugelassen werden, sollen von dieser Neuregelung aber nicht betroffen sein, die Steuern sollen für ihre Besitzer nicht steigen.

Im Detail wurde weiter beschlossen:

Der CO2-Tarif soll durchgehend linear gestaltet sein.

Darüber hinaus ist ein CO2-Freibetrag ebenso vorgesehen wie befristete Steuerbefreiungen für Euro-5-Fahrzeuge (Otto-Motoren) bzw. Euro-5 und Euro-6-Fahrzeuge (Diesel-Motoren).

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Weißgerber, MdB