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Günter Gloser
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Frage von Robin O. •

Frage an Günter Gloser von Robin O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gloser,

für eine Demokratie unverzichtbar ist die Gewährleistung der im Grundgesetz garantierten Informationsfreiheit, Pressefreiheit und Meinungsfreiheit. Könnten Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, eine Infrastruktur zu schaffen, die in diesem (noch) freien Land eine Zensur ermöglicht? Und wenn ja: Gibt es eine Garantie, dass diese Sperrmaßnahmen auch durch weitere Gesetze niemals ausgeweitet werden können?

Dazu muss man wissen, dass bereits wiederholt Begehrlichkeiten für eine Ausweitung der angedachten Sperrmaßnahmen geäußert wurden, dass in skandinavischen Ländern bereits harmlose Internetseiten wie die Wikipedia oder Websites von Zensurkritikern gesperrt wurden, und dass bei Straftaten statt einer Sichtblende eine endgültige Löschung sehr viel effektiver wäre. Eine solche ist auch im Ausland möglich, wie neben anderen Quellen auch in http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html dargestellt wird.

Daher also meine Frage: Könnten Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, eine Infrastruktur zu schaffen, die in diesem (noch) freien Land eine Zensur ermöglicht? Und wenn ja: Gibt es eine Garantie, dass diese Sperrmaßnahmen auch durch weitere Gesetze niemals ausgeweitet werden können?

Mit freundlichen Grüßen

Robin Ohmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ohmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Meine Antwort ist: Ja, ich kann es mit meinem Gewissen vereinbaren, dem Gesetz zuzustimmen. Leider werde ich zwar selbst nicht dabei sein können, weil ich zum Europäischen Rat nach Brüssel reisen muss. Ich halte die von der SPD erreichten Veränderungen an dem Gesetz aber für so substantiell, dass man trotz der anfänglichen Bedenken, die auch ich geteilt habe, jetzt guten Gewissens zustimmen kann.

Martin Dörmann MdB hat für die SPD-Fraktion die folgenden Punkt ausgehandelt. Ich zitiere seine Ausführungen gleich wörtlich:

***

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren:

Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener:

Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

3. Datenschutz:

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:

Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Mit diesen Änderungen werden auch die wesentlichen Forderungen des Bundesrates sowie der Experten aus der Bundestagsanhörung berücksichtigt. Zudem tragen wir Bedenken aus der Netz-Community Rechnung, mit dem Gesetz würde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Dies wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, die gerade keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen beinhalten. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Damit wird auch der Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom letzten Samstag umgesetzt.

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Zitat Ende. Ich weiß, dass diese Zusagen nicht alle zufrieden stellen werden, die sich unter dem Stichwort #zensursula seit Wochen gegen jede Einschränkung des freien Internetverkehrs gewehrt haben. Der Missbrauch des Gesetzes für andere Zwecke ist aber nun ausgeschlossen, die Nutzer des Web sind vor ungerechtfertigter Strafverfolgung geschützt und die Überprüfung der Regelung bis Ende 2012 ist durch die Befristung sichergestellt. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzes bleibt aber bestehen, die Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet so wirksam wie möglich zu bekämpfen. Und deshalb stimme ich dem Gesetz in dieser Form zu.

Damit hat die Netzcommunity in kurzer Zeit viel erreicht und wir haben ein lebendiges Beispiel dafür erlebt, wie Online-Petitionen ein wichtiges Gesetzesprojekt konstruktiv begleiten und beeinflussen können. Dass Viele noch immer trotzdem strikt gegen das Gesetz sind, ist nicht schlimm. Das ist auch im Bundestag so, immer dann, wenn eine Mehrheit eine Minderheit überstimmt.

Ich hoffe, ich habe damit Ihre Frage beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser