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Grietje Staffelt
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Frage von Ullrich K. •

Frage an Grietje Staffelt von Ullrich K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Staffelt,

erst einmal vielen Dank für Ihre Antworten im Forum.
Leider haben Sie folgende Frage vom 02.06.2009 nicht beantwortet:

"Ist das "Ihre" Demokratie? Warum können die Bundesabgeordneten nicht direkt gewählt werden? Warum sind Sie gegen die Direktwahl des Bundespräsidenten?"

Weiterhin bewegt mich die Frage, weshalb in unserem Personalausweis unter "Staatsbürgerschaft" nur der Begriff "deutsch" steht, und nicht "Bundesrepublik Deutschland?"

"Deutsch" ist meine Muttersprache, doch keine Staatsangehörigkeit.
Wie stehen Sie dazu?

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ullrich Krone

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Krone,

Bundestagsabgeordnete können, anders als von Ihnen dargestellt, durchaus direkt gewählt werden. Dies geschieht bei der Wahl mit der Vergabe der Erststimme, die direkt an einen Kandidaten vergeben wird. Die zusätzliche Wahl von Parteien mit der Zweitstimme ergänzt diese Direktwahl und trägt dazu bei, dass die Parteien wie im Grundgesetz (Art. 21) beschrieben an der politischen Willensbildung mitwirken können. Der Bundespräsident wird in Deutschland nicht direkt gewählt, um das repräsentativ angelegte Amt nicht politisch aufzuladen. Sowohl das Wahlsystem als auch die bewusst unpolitische Gestaltung des Bundespräsidentenamtes sind auf die Erfahrungen der Weimarer Republik zurückzuführen, als andere Gestaltungen sich als förderlich für Instabilität und Radikalisierung erwiesen haben. Diese Weiterentwicklung hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik bewährt und findet auch meine Unterstützung.

Was die Staatsangehörigkeit angeht, die im Personalausweis vermerkt ist, ist "deutsch" hier als Adjektiv zu verstehen: Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, nicht die "Bundesrepublik Deutschland Staatsangehörigkeit". Diese Formulierung ist auch vor dem Hintergrund sinnvoll, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aufgrund der Geburt im Bundesgebiet, sondern aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern vergeben wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Antworten weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Grietje Staffelt