Portrait von Gisela Splett
Gisela Splett
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gisela Splett zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Norbert H. •

Frage an Gisela Splett von Norbert H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Splett,

durch das Internet geistert im Moment der Stuttgarter Appell ( http://stuttgarterappell.de/ ). Dieser fordert ein sofortiges Moratorium von Stuttgart 21 und einen Volksentscheid. Unterstützer sind sowohl Gegner als auch Befürworter von S21 als Unterzeichner aufgeführt.

Meine Frage an Sie wäre, ob es möglich ist ein Moratorium über ein Gesetz zu fordern und dieses über den Weg des Volksbegehrens in den Landtag einzubringen. Zwar sind Volksentscheide in Baden-Württemberg bürgerfeindlich geregelt, aber ich bin mir sicher, das wäre der erste Volksentscheid der in Baden-Württemberg erstmals klappen könnte.

Wenn es möglich wäre ein solches Gesetz zu schreiben, dann würde es mich freuen, wenn Sie mir sagen könnten, wie so ein Gesetzesvorschlag aussehen könnte. Ich würde diesen gerne beim Landtag als Volksbegehren einreichen.

Wenn es wirklich gehen würde, würde mich außerdem interessieren, warum dieser Weg von Ihrer Partei nicht gegangen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense

Portrait von Gisela Splett
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hense,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich urlaubsbedingt leider erst jetzt beantworten kann. Wir Grüne im Landtag setzen uns bekanntlich für ein Moratorium bei Stuttgart 21 ein (vgl. Pressemitteilung vom 17. August: http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/default/dok/349/349958.die_auseinandersetzung_um_stuttgart_21_s.html ) und wir wollen die Durchführung von Volksbegehren/Volksentscheiden erleichtern (vgl. Pressemitteilung vom 4. Juni: http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/default/dok/342/342856.uli_sckerl_landesregierung_muss_mit_der.html ).

Ein Volksbegehren (Art. 59 Abs. 2 LV) gegen Stuttgart 21 ist meiner Einschätzung nach aber leider nicht möglich, denn das Land hat keine Gesetzgebungskompetenz, einem Bauherrn (hier der DB AG) ein bestandskräftig genehmigtes Bauvorhaben zu verbieten. Dementsprechend liegt das Problem in diesem Fall also auch nicht an der hohen Stimmenzahl.

Mit freundlichen Grüßen,

Gisela Splett