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Gerhard Drexler
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Frage von Bettina W. •

Frage an Gerhard Drexler von Bettina W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Drexler,
wie stehen Sie zum Nichtraucherschutzgesetz?
Sind Sie für oder gegen Ausnahmen?
Sollte das Rauchen in öffentlichen Räumen, Gaststätten, Kneipen, etc. vollständig verboten werden?
Danke
Bettina Weinberger

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Antwort von
FDP

Liberalitas Bavariae - Gegen den Verbotsstaat

Von mir wird, ich bin selbst Nichtraucher, eine rechtliche Regelung angestrebt, die Hotels und Gaststätten die Möglichkeit zur Einrichtung separater Raucherräume gibt (Spanisches Modell). Ich werde mich aber auch für einen strikten Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln einsetzen.

Spanische Modell:
• Nichtraucherschutz, wo immer es sinnvoll ist
• Wahlfreiheit für die Einraumgastronomie (bis 100 m2 als Raucher- oder Nichtraucher-Lokal)
• Raucherräume für Mehrraumgastronomie ermöglichen
• Für Festzelte /- hallen mit Plätzen für Raucher und Nichtraucher
• Ausnahmeregelung für Gaststätten mit leistungsstarker Lüftung
• Überprüfung der Gesetzesauswirkung bereits nach einem Jahr.

Liberalitas Bavariae für ein freiheitliches Bayern

Die bayerische FDP stemmt sich gegen die Entwicklung, die den demokratischen Rechtsstaat immer stärker in Richtung eines Überwachungsstaats verändert. Die bürgerlichen Freiheiten müssen endlich wieder selbstverständlich zum Mittelpunkt politischer Entscheidungen werden. Der Vollzug bestehender Gesetze mit einer modern ausgestatteten Polizei hat für die FDP absoluten Vorrang vor der Schaffung neuer Gesetze. Die FDP-Fraktion wird sich für eine verbesserte Personalausstattung bei Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaften einsetzen. Der zunehmenden Bevormundung und Gängelung des Bürgers muss Einhalt geboten werden. Das bedeutet: das neue obrigkeitsstaatliche bayerische Versammlungsrecht wird zurückgenommen und es wird keine heimliche Online-Durchsuchung privater PCs durchgeführt. Die Freien Demokraten lehnen eine landesweite zentrale Schülerdatenbank entschieden ab und wollen eine Videoüberwachung nur an bestimmten öffentlichen Gefährdungsräumen mit klarer Kennzeichnung und Löschung innerhalb von 48 Stunden gestatten

Herzliche Grüße

Gerhard Drexler