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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Sabine G. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Sabine G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Fau Hasselfeldt,

mir erschliesst sich bis heute nicht, dass das Sozialgericht Düsseldorf in meinem Klageverfahren zur Anerkennung der Zugehörigungszeiten in der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz nach dem AAÜG, ein abschlägiges Urteil gesprochen hat. Das Urteil ist vom 17.10.2007 und die Ablehnung wird begründet mit der Prämisse, dass ich am 30.06.1990 nicht in einem Produktionsbetrieb der ehemaligen DDR berufstätig war.
Vom 01.03.1973 bis 31.12.1989 war ich als Ingenieur im VEB Konstuktions- und Ingenierbüro Chemieanlagen Leipzig tätig. Die Berechtigung zur Führung des Titels "Diplom- Ingenieur" wurde vom Sozialgericht noch einmal bestätigt.
Anfang Februar 1990 siedelte ich in das Gebiet der alten Bundesrepublik über, nachdem mein Ausreiseantrag, von August 1989, genehmigt wurde.
Für meinen Mut, die DDR zu verlassen werde ich sehr hart bestraft. Alle menschenunwürdigen Begleiterscheinungen vor, bei und nach der Ausreise aus der DDR werden mit einem Stichtag honoriert, an dem ich logischerweise bereits fast ein halbes Jahr nicht in einem volkseigenen Betrieb sein konnte. Nicht nachvollziehbar umso mehr, dass Ingenieure, die am 30.06.1990 in einem Produktionsbetrieb der DDR tätig waren, diese Zusatzversorgung bekommen.
Diese Gesetzeslage ist aus meiner Sicht sehr undemokratisch.
Meine Frage an Sie ist folgende:
Muss ich mich weiterhin mit einer Rentenberechnung auf niedrigstem Niveau begnügen oder kann ich doch noch auf Gerechtigkeit hoffen.

Auf eine positive Antwort freut sich

Sabine Gehrke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Gehrke,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zu einzelnen Gerichtsurteilen keine Stellung nehmen kann. In der Sache selbst habe ich meine Position zur Anwendung des Rentenüberleitungsgesetzes auf ehemalige DDR-Flüchtlinge in meiner Antwort auf das Schreiben von Herrn Holdefleiß vom 18.01.2013 ausführlich erläutert. Ich sehe daher keine Veranlassung zu weiteren Ausführungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerda Hasselfeldt, MdB