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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Karin L. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Karin L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

ich möchte Ihnen bezüglich Ihrer Antwort an Herrn Dr. Holdefleiß ( IEDF) am 18.01.2013 folgende Frage stellen:
Mein Ehemann und ich sind 1984 aus politisch-humanitären Gründen aus der DDR ausgereist, sind durch Verwaltungsakt Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Pflichten und Rechten geworden und haben einen Festellungsbescheid nach FRG von der BfA erhalten.
Meinem Ehemann hat die DRV 2002 im Rentenbescheid erstmalig mitgeteilt, dass der Feststellungsbescheid nach FRG ungültig sei und seine Rente wurde praktisch heimlich in einer Nacht- und Nebelaktion durch ein bislang unbekanntes Machtorgan um ca. 250 € gekürzt.
Wir sind beide Chemieingenieure, in der neuen Einstufung nach RÜG wurde mein Ehemann mit 0,7 Entgeltpunkten auf das Einkommensniveau eines Hilfsarbeiters herabgestuft.
Seine ehemaligen Arbeitskollegen in Leipzig erhalten für den gleichen, gemeinsamen Zeitraum bei gleichem Gehaltsniveau in der DDR nachweislich mindestens die doppelte Rente und mehr, da im AAÜG der tatsächliche Verdienst die Rentenbasis bildet, auch wenn der Betroffene nicht in die FZR eingezahlt hat.
Die Bemerkungen der ehemaligen Kollegen, wärst du in der DDR geblieben, hättest du heute auch eine dicke Rente, sind schon frustrierend.
Ist das die quantitative Angleichung der Renten zwischen Ost und West durch die einseitig wirkenden neuen Rentengesetze, obwohl die de jure garnicht für Übersiedler gelten, da dieser Personenkreis schon lange rentenmäßig zu den alten Bundesländern gehört?
Ich freue mich auf eine persönliche Meinung von Ihnen, die Antworten des BMAS kennen wir seit geraumer Zeit.
Mit bestem Dank
Karin Lerch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Lerch,

meine Position zur Anwendung des Rentenüberleitungsgesetzes auf ehemalige DDR-Flüchtlinge habe ich in meiner Antwort auf das Schreiben von Herrn H. vom 18.01.2013 ausführlich erläutert. Ich sehe daher keine Veranlassung zu weiteren Ausführungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerda Hasselfeldt, MdB