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Georg Schmid
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Frage von Andreas Bernhard R. •

Frage an Georg Schmid von Andreas Bernhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmid,

da meine Fragen im BR-Wahlforum keine Berücksichtigung finden konnten, darf ich sie Ihnen auf diesem Wege gezielt stellen:

Als ganz an der Basis unten hauptberuflich und ehrenamtlich im BRK Tätiger, bewegt mich folgender Punkt:

Wie seit rund zwei Wochen über die Medien publiziert wird, sollen nun ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen massiv besteuert werden. Wie auf Bayern 2 am 12. September von unserem Landesgeschäftsführer Herrn Leonhard Stärk bereits zutreffend formuliert, stellt das für Ehrenamtliche den sprichwörtlichen "Schlag ins Gesicht" dar. Niemand wird ernsthaft glauben, dass sich jemand um des Geldes willen ehrenamtlich engagiert. Bei rund 20 EUR für eine Schicht von 12 Stunden im Rettungsdienst beispielsweise kann unter Berücksichtigung von Sprit- und Verpflegungskosten doch nicht annähernd von einem persönlichen finanziellen Profit ausgegangen werden. Sollen wir künftig "draufzahlen", wenn wir uns ehrenamtlich engagieren? Dazu kommt noch der administrative Aufwand, wenn ein Anteil der Aufwandsentschädigung entsprechend der einsatzlosen Bereitschaftszeit versteuert werden muss. Bleibt das an den einzelnen Ehrenamtlichen hängen, so werden viele wohl schon alleine deswegen ihr Engagement teilweise aufgeben müssen. Muss das wiederum die jeweilige BRK-Gliederung regeln, wäre der Personalaufwand gewaltig, sodass sich dadurch schlicht und einfach die Kosten erhöhten. Daher meine Frage: Was haben Sie - da uns "Sonntagsreden" alleine wirklich gar nichts helfen - konkret vor, um dieses freilich auf der Anwendung von Bundesrecht beruhende Problem schnellstmöglich zu beheben, damit das Ehrenamt nicht dermaßen missachtet wird?

In der Hoffnung auf Antwort,
mit freundlichen Grüßen

Andreas Rullmann-Stekl

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CSU

Sehr geehrter Herr Rullmann-Stekl,

wir in Bayern setzen uns beim Bund und gegenüber den anderen Ländern dafür ein, dass der nebenberufliche Bereitschaftsdienst von Sanitätern auch in Zukunft steuerlich begünstigt bleibt. Schließlich leisten die nebenberuflich tätigen Sanitäter einen großartigen Dienst für die Allgemeinheit. Das wollen wir fördern.

Die Anfang September bekannt gewordenen Pläne des von der SPD geführten Bundesfinanzministeriums, steuerliche Vergünstigungen für ehrenamtliche Helfer zu beschneiden, indem die Steuerbefreiung nur für unmittelbare Hilfeleistungen, nicht aber für den Bereitschaftsdienst von Sanitätern gelten sollte, sind für uns vollkommen inakzeptabel. Schließlich ist der Bereitschaftsdienst notwendig, um sicherzustellen, dass Helfer in Notfällen möglichst schnell vor Ort sein können. Aus diesem Grund hat Finanzminister Erwin Huber den Bundesfinanzminister ersucht, die geplante Regelung schnellstens wieder zu revidieren.

Die Thematik wird nun in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachgremiums aus Bund und Ländern im Oktober behandelt. In den Vorbesprechungen zeichnet sich nach den Informationen, die wir haben, eine einheitliche Behandlung von Bereitschaftszeiten und Einsatzzeiten im Sinne einer Gewährung der so genannten Übungsleiterpauschale ab. Wir werden es jedenfalls bestimmt nicht akzeptieren, wenn Steinbrück weiterhin versuchen sollte, unsere Ehrenamtlichen als Steinbruch zum Stopfen von Haushaltslöchern zu missbrauchen. Dabei reden wir nicht nur von der besonderen Bedeutung des Ehrenamts, von denen, die mehr tun als ihre Pflicht, sondern handeln auch: Erst kürzlich ist auf Initiative Bayerns die steuerfreie Übungsleiterpauschale auf 2100 Euro im Jahr angehoben worden.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Schmid, MdL
Vorsitzender der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag

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CSU

Sehr geehrter Herr Rullmann-Stekl,

Wir in Bayern setzen uns beim Bund und gegenüber den anderen Ländern dafür ein, dass der nebenberufliche Bereitschaftsdienst von Sanitätern auch in Zukunft steuerlich begünstigt bleibt. Schließlich leisten die nebenberuflich tätigen Sanitäter einen großartigen Dienst für die Allgemeinheit. Das wollen wir fördern.

Die Anfang September bekannt gewordenen Pläne des von der SPD geführten Bundesfinanzministeriums, steuerliche Vergünstigungen für ehrenamtliche Helfer zu beschneiden, indem die Steuerbefreiung nur für unmittelbare Hilfeleistungen, nicht aber für den Bereitschaftsdienst von Sanitätern gelten sollte, sind für uns vollkommen inakzeptabel. Schließlich ist der Bereitschaftsdienst notwendig, um sicherzustellen, dass Helfer in Notfällen möglichst schnell vor Ort sein können. Aus diesem Grund hat Finanzminister Erwin Huber den Bundesfinanzminister ersucht, die geplante Regelung schnellstens wieder zu revidieren.

Die Thematik wird nun in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachgremiums aus Bund und Ländern im Oktober behandelt. In den Vorbesprechungen zeichnet sich nach den Informationen, die wir haben, eine einheitliche Behandlung von Bereitschaftszeiten und Einsatzzeiten im Sinne einer Gewährung der so genannten Übungsleiterpauschale ab. Wir werden es jedenfalls bestimmt nicht akzeptieren, wenn Steinbrück weiterhin versuchen sollte, unsere Ehrenamtlichen als Steinbruch zum Stopfen von Haushaltslöchern zu missbrauchen. Dabei reden wir nicht nur von der besonderen Bedeutung des Ehrenamts, von denen, die mehr tun als ihre Pflicht, sondern handeln auch: Erst kürzlich ist auf Initiative Bayerns die steu-erfreie Übungsleiterpauschale auf 2100 Euro im Jahr angehoben worden.
Mit freundlichen Grüßen

Georg Schmid