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Georg Kippels
CDU
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Frage von Klara W. •

Frage an Georg Kippels von Klara W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Kippels,

im Jahresbericht Organspende/Transplantation 2017 der DSO https://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/JB_2017_web_01.pdf steht auf Seite 54, dass von 863 Zustimmungen nur 170 oder 19,7 Prozent nachweisbare Zustimmungen der Explantierten waren.
693 bzw. 81,3 Prozent oder 4 von 5 Zustimmungen zur Organ- und Körperspende erfolgten ohne die Einwilligung der Sterbenden, einzig durch den "Kunstbegriff" Angehörige.

In den letzten Jahren ist mit Tausenden Sterbenden ohne ihre Zustimmung so verfahren worden, das ist unfassbar und den meisten Bürgern sicher völlig unbekannt.

Angehörige müssen gemäß § 4 TPG nicht einmal Verwandte sein, es kann irgendwer sein, der dem "Organ- oder Gewebespender..in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat..", der Mitbewohner, der Friseur, die Putzfrau, jedermann.
Angehörige müssen in den letzten zwei Jahren vor der Freigabe persönlichen Kontakt gehabt haben (wie oft?), dabei ist nicht einmal generell davon auszugehen, dass sie dem Sterbenden etwas gutes tun wollen; oftmals gibt es große Spannungen in Familien aus unterschiedlichsten Gründen und Rachegelüste.

Die bekannte positive Einstellung zur Organspende (der Empfang von Organen und/oder die Entnahme bei sich?), eine Sinngebung des plötzlichen Todes für die Angehörigen (der Tod soll einen Nutzen haben!), altruistische Motive (Mitgefühl) sowie sonstige Gründe (Welche?) veranlassten die Angehörigen zur Zustimmung zur Organspende (Seite 57).
Keiner dieser angeführten Gründe hat das Allergeringste mit einer mutmaßlichen Zustimmung des Sterbenden zu tun oder lässt Rückschlüsse darauf zu.

Es ist unglaublich, dass in den allerwenigsten Fällen der Organ- und Gewebeentnahme selbst zugestimmt werden muss, sondern aussenstehende Dritte diese Zustimmung, gesetzeskonform, erteilen.

Werden Sie größte Sorge dafür tragen, dass einzig der Betroffene ausdrücklich und nachweisbar Ja gesagt haben muss und dieses Gesetz schnellstens zu Fall kommt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Momentan werden verschiedene Gesetzentwürfe im Bundestag diskutiert.

84 Prozent der Menschen in Deutschland stehen der Organspende positiv gegenüber. Dennoch haben nur 36 Prozent der Bevölkerung einen Organspendeausweis. Ich persönlich habe mich einer fraktionsübergreifenden Gruppe angeschlossen, um diese Lücke zwischen der positiven Einstellung der Menschen zur Organspende und der Dokumentation dieses Willens zu verringern.

Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten und stärken, die weder erzwungen werden darf, noch von der Gesellschaft erwartet werden kann.

Wie wir das erreichen möchten: Ein Online-Register ermöglicht eine stets widerrufbare Entscheidung; wir gewährleisten verbindliche Information, bessere Aufklärung und Beratung und fördern die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Organspende.

Bürgerinnen und Bürger sollen hierfür zukünftig bei einem Besuch einer Ausweisstelle Informationsmaterialien erhalten und aktiv auf Beratungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Jeder und jede kann sich vor Ort in den Ausweisstellen oder jederzeit online in das Register eintragen. Die Entscheidung kann jederzeit eigenständig geändert werden. Darüber hinaus sollen Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten über die Organspende beraten. Der Organspendeausweis bleibt in bekannter Form erhalten.

Das A und O für die Spendebereitschaft ist das Vertrauen in das Transplantationswesen. Deshalb möchten wir die Debatte auch in unserer Fraktion verantwortungsvoll und im Sinne der betroffenen Menschen führen. Wir sind überzeugt, dass wir durch die Stärkung einer selbstbestimmten Entscheidung das Vertrauen und die Akzeptanz in das „System Organspende“ stärken werden. Die Organspende ist ein Akt gelebter Solidarität.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels, MdB

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