Frage an Georg Fahrenschon von Helmut W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Fahrenschon,
im Vorläufer von abgeordnetenwatch.de, nämlich kandidatenwatch.de: http://www.kandidatenwatch.de/georg_fahrenschon-958-1014.html habe ich die Frage von Herrn Neumann vom 10.08.2005 zur Ungerechtigkeit bei der Bemessung der Altersversorgung zwischen Angehörigen der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamten gefunden.
In Ihrer Antwort vom 08.09.2005 bekennen Sie sich einseitig zum Vertrauensschutz für Beamte, gehen aber mit keinem Wort auf den vom Gesetzgeber ständig mißachteten Vertrauensschutz für gesetzlich Versicherte ein.
Nachdem sich Ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag nicht nur auf Ihren Wahlkreis auswirkt, möchte ich Ihnen die Frage stellen, wie Sie die Ungleichbehandlung zwischen dem Vertrauensschutz für Beamte und dem für gesetzlich Versicherte nach GG, Artikel 3, ernsthaft erklären wollen.
Hier
der Wortlaut des Artikels 3, der Ihnen eigentlich nicht fremd sein sollte:
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Wiesmeth