Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Dieter R. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Dieter R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Gabriele Hiller-Ohm

Vorweg:
Ich stelle diese Frage an alle Parteien:

Wie bewerten Sie als Vertreterin der SDP die Ausuferung und den Einsatz von künstlich erzeugten Aromen und chemischen Süssstoffen in Nahrungsmittel, vor allen in Kinderrnahrung, die nachweislich zu Krebserkrankungen und anderen Krankheitsarten führen können. Was gedenken Sie und ihre Partei sowohl in Deutschland als auch Europaweit dagegen zu unternehmen?
Sind Sie nicht auch der Meinung dass die Gesundheit des Körpers und des Geistes und somit des Volkes bei der Nahrung anfängt. Wie sollen sich Menschen deren Einkommen unter dem Bundesdurchschnitt liegt, mit ihrem Geld vernünftig ernähren können. Ein aromatisiertes mit Süssstoff erzeugtes Gemisch aus Wasser und künstlich erzeugten Pülverchen wird zusätzlich mit Kohlensäure versetzt und dann für teures Geld verkauft, obwohl die Nährmittelwirkung gleich Null ist.
Sollen wir auf dieser Weise von den Nahrungsmittelkonzernen langfristig vergiftet werden ?

Früher galt für Brunnenvergifter die Todesstrafe. Heute machen wir aus Wasser und Chemie eine krankmachende Brühe, für die auch noch Geld bezahlt werden muss und die Hersteller dieses Gebräus verdienen Millionen und machen sich um die Volksgesundheit keine Gedanken !

In Erwartung ihrer Antwort
verbleibe ich

M.f.G.

Dieter Ripp

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ripp,

den zunehmenden Einsatz von Süßstoffen und Aromen in Lebensmitteln betrachte auch ich mit Skepsis. Offensichtlich gibt es einen Trend weg von naturbelassenen und selbst verarbeiteten Lebensmitteln hin zu Fertigprodukten und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Dabei spielen vor allem veränderte Lebensstile eine nicht zu unterschätzende Rolle. Eine ausgewogene und natürliche Ernährung bleibt dabei leider häufig auf der Strecke. Der Konsum von Fast Food ist der Verschuldungsgrund Nr. 1 bei Jugendlichen und auch für die Zunahme an Übergewicht mit verantwortlich.

Fest steht: Wer selbst kocht und entsprechend „gesunde“ Produkte auswählt, kann künstlichen Süß- und Aromastoffen weitgehend aus dem Weg gehen. Dabei lässt sich oft auch noch Geld sparen. Hier ist es neben Verbraucheraufklärung wichtig, besonders Familien mit Kindern für selbständiges Kochen zu motivieren.
Politik hat die Aufgabe, die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern und gesunde Ernährung zum Thema zu machen, gerade auch in Schulen. Ich habe in Lübeck deshalb auch schon mit Schulklassen gemeinsam gekocht, um die Schülerinnen und Schüler für Fragen gesunder Ernährung zu sensibilisieren und für das Zubereiten eigener Mahlzeiten zu begeistern. Als zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für Lebensmittelsicherheit in den Jahren 2002-2005 habe ich mich für mehr Verbraucherinformation und Auflagen für die Lebensmittelindustrie eingesetzt.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat zuletzt in ihrem Antrag „Verbraucherinformationsgesetz zügig reformieren“ (Bundestagsdrucksache 17/2116) eine deutliche Verbesserung der Verbraucherinformation gefordert und sich auch für eine Kennzeichnung von Nährwerten mittels Ampelfarben eingesetzt. Aktuell fordern wie die Bundesregierung auf, ihre Initiative "Wahrheit und Klarheit bei der Lebensmittelkennzeichnung" fortzusetzen und nicht, wie das FDP und Teile der CDU angesichts des Lobbydrucks der Lebensmittelindustrie beabsichtigen, einen Dialog zwischen Verbrauchern und der Lebensmittelindustrie über irreführende Produktaufmachungen und -kennzeichnungen anzustoßen. Dazu gehört auch, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern klar gesagt wird, was hinter den sogenannten E-Nummern steht.

In Bezug auf die Gefährlichkeit von Süßstoffen und Aromen hat Deutschland in der Europäischen Union – auch auf Druck der Sozialdemokratie – schon strenge Anforderungen durchgesetzt. So müssen Süßstoffe oder Aromen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Dies ist in diversen EU-Rechtsakten und insbesondere in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) sowie der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerkV) geregelt. Die Zulassung für einen Lebensmittel-Zusatzstoff darf danach nur dann erteilt werden, wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Stoffes und seiner Anwendung erwiesen ist, und dies durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt wurde. An die für die Prüfung durch die EFSA herangezogenen Unterlagen und Daten über toxikologische Untersuchungen werden hohe Anforderungen gestellt.

Die EU prüft die die Unbedenklichkeit der Zusatzstoffe immer wieder anhand der Studienlage. So konnte erst jetzt der Verdacht entkräftet werden, dass der Süßstoff Aspartam eine krebserzeugende Wirkung hat. Ich würde deshalb nicht von einer „krankmachenden Brühe“ sprechen.

Zur Information empfehle ich Ihnen noch einen Artikel der Zeitschrift „test“ der Stiftung Warentest, die aus Bundesmitteln gefördert wird, um die Verbraucheraufklärung zu verbessern. In der Ausgabe 10/2006 geht es speziell um das Thema Zucker und Süßstoffe.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm