Friedhelm Walter
FDP
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Frage von Marlies A. •

Frage an Friedhelm Walter von Marlies A. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Walter,

in der Verbraucherzentrale Arnsberg kann die wachsende Zahl der Anfragen auf Basis der derzeitigen Finanzierung (50 Prozent Land NRW, 50 Prozent Kommune) nur von einer Person erledigt werden. Inwieweit waollen Sie sich dafür einsetzen, dass die Landesmittel für einen Ausbau der Beratungskapazitäten der Beratungsstelle in Arnsberg erhöht werden?

Die Steigerung der Energieeffizienz durch den Ausbau erneuerbarer Energien ist für alle politisch relevanten Parteien Programm. Inwiefern unterstützen Sie die Idee, dass die künftige NRW-Landesregierung das Bundesprogramm für den Einsatz erneuerbarer Energien durch ein entsprechendes Landesgesetz für Neubauten und bestehende Gebäude ergänzt?

Verbraucher beschweren sich nach wie vor über belästigende Telefonwerbung, aber auch über Haustürwerbung, die Flut an unerwünschter Werbepost und dem unzulässigen Unterschieben unerwünschter Waren oder Service-Angebote. Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung ist von daher aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW erneut dringend reformbedürftig. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie an dem hierzu bestehenden einstimmigen Landtagsbeschluss anknüpfen, um das Ärgernis unlauterer Werbe-Versprechen und -Praktiken dauerhaft einzudämmen?

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Albus,

vielen dank für Ihre Anfrage an mich als FDP-Kandidat für die Landtagswahl. Gerne beantworte ich Ihre Fragen.

1. Die Landesregierung hat erst in diesem Jahr die institutionelle Förderung für die Verbraucherzentrale erhöht. Außerdem war es ein Erfolg von FDP und CDU, dass die Verbraucherzentralen endlich eine langfristige Kalkulationssicherheit erhalten haben, indem wir eine Zusage über die Bereitstellung von festen Finanzmitteln über die gesamte Legislaturperiode gegeben haben. Dies wollen wir auch in der neuen Legislaturperiode so handhaben. Grundsätzlich möchten wir mittelfristig erreichen, dass das Land der Verbraucherzentrale ein Globalbudget zur Verfügung stellt, mit dem die Verbraucherzentrale dann ihre Ausgaben bestreiten kann. Bis dahin werden wir weiter mit den Kommunen die Finanzierung der Beratungsstellen sicher stellen und bei Bedarf und Wunsch von Kommunen ohne Beratungsstellen Gesprächsbereitschaft zeigen.

2. Zunächst gibt es ja bereits ein Bundesgesetz, das für Neubauten einen erneuerbaren Anteil von Energieträgern verbindlich vorschreibt. Insofern ist auf diesem Gebiet kein landesgesetzgeberischer Bedarf mehr notwendig. Was die Frage des Gebäudebestandes angeht, so wird beim baden-württembergischen Gesetz ziemlich deutlich, dass ein solches Gesetz einen rein symbolischen Charakter hat. Denn jeder Hausbesitzer, der seine Heizungsanlage erneuert, wird aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen einen größer werdenden Teil aus erneuerbaren Energien decken oder entsprechende Effizienzmaßnahmen ergreifen. Aus reiner Symbolik halten wir ein Gesetz aber für überflüssig. Ein viel wichtigerer Schlüssel für eine wirksame Gebäudesanierung in NRW, dürfte der Gebäudebestand bei den Mietswohnungen sein. Dort gibt es gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Eine Mietrechtsnovelle hat die neue Bundesregierung sich bereits vorgenommen. Dabei gilt es vor allem das so genannte Mieter-Vermieter-Dilema zu lösen. Denn spart nur der Mieter durch neue Investitionen des Hausbesitzers, so ist eine solche Investition für den Vermieter unsinnig. Dies muss sich ändern. Mieter wie Vermieter müssen Vorteile von einer Gebäudesanierung oder Heizungserneuerung haben.

3. Mit dem einstimmig im Landtag verabschiedeten Antrag zur Bekämpfung von Telefonwerbung haben wir bereits ein Zeichen gesetzt und unsere Position deutlich gemacht. Leider scheiterte der Bundesratsantrag Nordrhein-Westfalens am Widerstand der SPD-Justizministerin. Im nächsten Jahr wird es eine Evaluierung des jetzt bestehenden Gesetzes geben. In diesem Rahmen wollen wir uns gemeinsam mit unserer Bundestagsfraktion und der neuen Bundesjustizministerin der FDP erneut für die Umsetzung der Einverständniserklärung einsetzen, wenn sich bei der Überprüfung herausstellen sollte, dass nur dies das geeignete Mittel ist, um unlautere Telefonwerbung endlich zu stoppen.

Sehr geehrte Frau Albus, ich hoffe ich konnte Ihnen unsere Bemühungen im Bereich Verbraucherschutz ausführlich darlegen. Für weitere Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen