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Fréderic Verrycken
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Frage von Mischa A. •

Frage an Fréderic Verrycken von Mischa A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Verrycken,

ich bin seit 12 Jahren bei der Berliner Feuerwehr tätig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26.07.2012 entschieden (BVerwG 2 C 70.11), dass das Land Berlin den Berliner Feuerwehrbediensteten einen Ausgleich für zuviel geleistete Arbeit gewähren muss. Es wurde schon im Jahr 2001 festgestellt, dass die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden betragen darf, wobei diese bis zum Jahre 2008 erheblich überschritten wurde.
Nun möchte ich gerne wissen, wie Sie zu dieser Entscheidung stehen. Sollen alle Berliner Feuerwehrbeschäftigten mit Freizeit oder finanziell entschädigt werden, oder nur die Kollegen, die den Klageweg beschritten haben? Ich bin davon ausgegangen, dass ich mich in ein Beschäftigungsverhältnis das dem Grundsatz auf Treu und Glauben folgt begeben habe. Auch wäre bei einer unterschiedlichen Gewährung der Betriebsfriede wohl erheblich gestört.

Da nicht nur die Bundeshautstadt Berlin, sondern auch die Hansestadt Hamburg beklagt wurde, erlaube ich mir, mich der Forderung Ihres Pateigenossen und Fraktionsvorsitzenden der Hamburger SPD, Herrn Dressler, anzuschließen. Er forderte den Hamburger Senat auf, alle Feuerwehrbeschäftigten, egal ob Sie den Klageweg beschritten haben oder nicht, zu entschädigen. Wie ich aus der Presse erfahren habe, hat sich der Hamburger Innensenator und der Hamburger Senat dieser Forderung angeschlossen und die Hamburger Feuerwehrkollegen werden nun alle für vier Jahre entschädigt (plus 5% Zinsen). Wie stehen Sie und die Berliner SPD zu dieser Forderung? Oder bleibt die Bundeshauptstadt bei der Entschädigung der Feuerwehrbediensteten hinter der Hansestadt Hambung zurück?

Über eine zeitnahe Beantwortung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
M. Auch-Schwelk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Auch-Schwelk,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.

Auch ich bin für die finanzielle Entschädigung aller Feuerwehrbediensteten für zu viel geleistete Arbeit. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.07.2012 ist das Land Berlin innerhalb der dreijährigen Regelverjährung verpflichtet, an den jeweiligen Kläger einen sogenannten „Billigkeitsausgleich“ für rechtswidrig geleistete Zuvielarbeit zu zahlen. Rückwirkend gilt dies auch ab dem 01.01.2004 für die rechtswidrig geleistete Zuvielarbeit, der auch in Bezug auf die geleistete Bereitschaftszeit 1:1 auf die Arbeitszeit umzusetzen ist.

Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat sich diesem Urteil angenommen und die Berechnungen für die Nachzahlungen vorgenommen. Danach beträgt der Finanzbedarf für die Entschädigung der Dienstkräfte für geleistete Zuvielarbeit bei rund 23 Mio. €. Im Interesse der Dienstkräfte sollten die Entschädigungsansprüche noch im Jahr 2013 befriedigt werden. Hier muss nach bestimmten Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts für jede Betroffene Dienstkraft der Entschädigungsanspruch von der Berliner Feuerwehr individuell ermittelt werden.

Sehen Sie hierzu auch meine Kleine Anfrage zum Thema Nachzahlungen an die Landesfeuerwehrbediensteten für verspätete Arbeitszeitanpassungen vom 10. April 2013:
http://www.verrycken.de/im_abgeordnetenhaus/index.html

Mit besten Grüßen
Fréderic Verrycken