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Franziska Müller-Rech
FDP
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Frage von T. H. •

Warum gibt es so wenig Kinderkrankentage ?

Hallo,

meine Frau ist Landesbeamtin in NRW.
Wir haben zurzeit zwei kleine Kinder, der Dienstherr teilte uns mit, dass meine Frau ab kommenden Jahr nur 4 Kinderkrankentage pro Kalenderjahr hat.
Warum so wenig ? Möchte die FDP dies ändern ?
Ein klein Kind von 3 Tagen ist statistisch mehr als 4 Tage in Jahr krank.
Ab dem 5 Tag muss meine Frau unbezahlten Urlaub nehmen.
Was meinen Sie dazu ?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich natürlich gerne beantworte.

Laut der Freistellungs- und Urlaubsverordnung in NRW (FrUrlV NRW) erhalten Beamtinnen und Beamte bei Erkrankung eines Kinds unter zwölf Jahren grundsätzlich bis zu vier Tage im Kalenderjahr pro Kind Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung. Für Beamtinnen und Beamten, deren Besoldung (ohne Familienzuschlag und ohne Aufwandsentschädigung) die Jahresarbeitsentgeltgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreitet, gelten für die Freistellung Regelungen analog zu § 45 SGB V (Krankengeld bei Erkrankung des Kindes). Demnach können für die entsprechenden Personen grundsätzlich bis zu 10 Arbeitstage pro Kind bezahlter Urlaub gewährt werden. Für gesetzlich versicherte Beschäftigte hat der Bund den Anspruch auf Kinderkrankengeld in den letzten Jahren pandemiebedingt erhöht, zuletzt auf bis zu 30 Arbeitstage. Dies gilt auch noch für das Jahr 2023. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diesen erweiterten Anspruch für erkrankte Kinder analog auf die Beamtinnen und Beamten übertragen und zwar unabhängig von der Höhe ihrer Besoldung. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat 2020 die erstmalige Übertragung der pandemiebedingten erweiterten Freistellung auf die Beamtinnen und Beamten als Antrag der Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht. Diesen können Sie hier nachlesen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-11161.pdf

Ob der während der Pandemie erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld über 2023 hinaus verlängert wird, muss die Bundesregierung nun entscheiden.

Wir Freien Demokraten in Nordrhein-Westfalen unterstützen die Forderung der Gewerkschaft der Polizei: „Die GdP fordert klar eine dauerhafte Anhebung des Anspruchs auf Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und nahen Angehörigen. Dass dies zwingend erforderlich ist, zeigt schon der Umstand, dass die aktuelle Regelung bereits zum dritten Mal verlängert wird. Wenn hier keine dauerhafte Lösung herbeigeführt wird, besteht stets die Gefahr, dass persönliche Urlaubsansprüche verbraucht werden müssen, um Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen. Wir haben diese Forderung daher in dem aktuell laufenden Verfahren nochmals eingebracht, um eine langfristige Planungssicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.“ (https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/de_2023-mehr-kinderkrankentage-fuer-beamtinnen-und-beamte#:~:text=Nach%20dem%20vorliegenden%20Verordnungsentwurf%20k%C3%B6nnen,Anspruch%20nehmen%2C%20maximal%20130%20Arbeitstage)

Melden Sie sich immer gerne, wenn Sie weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Müller-Rech

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