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Frage von Karl-Heinz B. •

Frage an Franz Thönnes von Karl-Heinz B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Thönnes,

ich erhalte gerade eine Steuerbescheinigung von einer Bausparkasse mit dem Hinweis, dass der Gesetzgeber die Einführung des automatischen Kirchensteuerabzugs auf Kapitalerträge z.B. Zins- oder Wertpapiererträge) beschlossen hat. Einführungstermin 01.01.2014.

Wurde dieses Thema öffentlich bekannt gemacht? Ich habe zu dieser Thematik nichts in der Zeitung gelesen bzw. in den Medien gehört.

Frage an Sie, wer ist der Innitiator dieser Zwangsabgabe, die Kirche?

Mit freundlichen Grüßen
K-H Berg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berg,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de vom 10. Februar 2013.

Grundsätzlich ist jedes Mitglied einer Kirche oder einer Glaubensgemeinschaft kirchensteuerpflichtig, sofern diese Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit befugt sind, die Abgabe zu erheben. Geregelt ist dies in Gesetzen der jeweiligen Bundesländer.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer durch auf private Kapitalerträge im Jahr 2009 durch die Große Koalition stand fest, dass davon auch die Kirchensteuer betroffen ist und es diesbezüglich eine Regelung geben muss.

Die Umsetzung eines automatischen Abzugs erst zum 1. Januar 2014, liegt daran, dass zunächst die elektronischen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden mussten. In der Übergangsphase war aber jedes Mitglied einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft steuerpflichtig und hätte die inländischen Banken und Fondsgesellschaften, die für seine mit der Abgeltungssteuer behafteten Produkte verantwortlich sind, oder das Finanzamt hierüber informieren müssen.

Inwiefern dieser Aspekt 2009 medial verbreitet wurde, kann ich heute nicht mehr nachvollziehen. Aber eine kurze Internetrecherche mit den Suchwörtern „Kirchensteuer“ und „Abgeltungssteuer“ macht deutlich, dass hierüber durchaus berichtet wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes