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Franz-Josef Jung
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Frage von Norman K. •

Frage an Franz-Josef Jung von Norman K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Jung,

Über 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes ist es mehr als an der Zeit, die Ausbildung des Rettungsfachpersonals den gestiegenen Anforderungen und veränderten Rahmenbedingungen in der präklinischen Versorgung anzupassen. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di fordert deshalb – im Einklang mit vielen anderen Fachleuten für den Bereich Rettungsdienst - eine grundlegende und zügige Novellierung des Berufszulassungsgesetzes.

Die Novellierung sollte durch folgende zentrale Merkmale der Ausbildung gekennzeichnet sein:

- Die Ausbildungsdauer beträgt drei statt bisher 2 Jahre. Die Ausbildung orientiert sich an einem eigenständigen Berufsprofil.

- Die praktische Ausbildung findet im Betrieb und in anderen Gesundheitseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern, statt, die theoretische Ausbildung an berufsbildenden Schulen oder Rettungsdienstschulen

- Der/die Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem Rettungsdienstunternehmen ab.

- Die Ausbildung ist für Auszubildenden kostenfrei, es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt

- Die Ausbildung wird im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf andere Ausbildungen im Gesundheitswesen angerechnet um ein höhere Durchlässigkeit in andere Gesundheitsberufe zu schaffen.

- Die Ausbildung schließt mit der Berufsbezeichnung Rettungssanitäter/in ab, da die Bezeichnung Rettungsassistent fälschlicherweise suggeriert, dass es sich um einen Hilfsberuf handelt.

Unterstützen Sie die Forderungen der Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di und werden Sie sich im Bundestag für eine zügige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes in diesem Sinne einsetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kalteyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de bzgl. des Rettungsassistentengesetzes.

Auch die CDU ist der Auffassung, dass das Rettungsassistentengesetz von 1989 den heutigen Ansprüchen an eine fach- und sachgerechte Versorgung nicht mehr genügt und daher einer zügigen Novellierung bedarf.

Bei der anstehenden Novellierung geht es jedoch nicht nur darum, den Zugang zur Ausbildung oder die Dauer der Ausbildung zu regeln, sondern auch darum, die medizinischen Fortschritte bei der Versorgung von Notfall- und schwerkranken Patienten zu berücksichtigen. Aber auch die sich verändernde Krankenhauslandschaft mit sich verändernden Versorgungsstrukturen, die aus den zunehmenden Entfernungen zwischen den Krankenhäusern resultieren, muss eine besondere Beachtung finden. Damit sind die Frage der Wahl einer neuen Berufsbezeichnung, der neu zu definierenden Kompetenzen des Rettungsassistenten sowie seine Neueinordnung in einen gesundheitspolitischen Gesamtrahmen verbunden.

Damit die Zukunftsfähigkeit dieses wichtigen Berufes im Gesundheitswesen dauerhaft sichergestellt ist beabsichtigt die Bundesregierung die Novellierung der Rettungsassistentenausbildung noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Die Union wird nach einer sachgerechten und nachhaltigen Lösung suchen, welche dann im Einvernehmen mit den Beteiligten umgesetzt werden soll. Bei den Vorarbeiten wird das federführende Bundesministerium für Gesundheit von einer Expertengruppe unterstützt.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung