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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Karl Heinz E. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Karl Heinz E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter
Herr Dr.Steinmeier

Ich habe eine Frage bzw. grosses anliegen an Sie,das wäre folgendes,warum wird durch deutsche Behörden eine Heirat mit einer Frau(diese ist thailänderin) aus Drittländern erschwert und diese Person einen Sprachkurs beim Göthe-Institut in Bangkog machen soll und dort auch die Prüfung A1 Test abzulegen hat,es sind zwar bestimmte Gesetze ,die von Seiten der regierung 2007 erlassen wurden da,aber ich kann nicht nachvollziehen,warum diese Person in Thailand die Prüfung ablegen muß,denn ich denke wenn diese Person über ein Sprachvisa nach deutschland kommen kann,würde Sie besser der deutschen Sprache bewußt und besser lernen als im Heimatland (Thailand)

Das wäre mein anliegen an Sie Herr Steinmeier,ich bin seit 45-Jahren Wähler Iher partei und würde mich über eine antworet von Ihnen freuen.

mit freundlichen Grüßen
Eichfelder Karl Heinz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eichfelder,

Rot-Grün hat 2005 bundesweit einheitliche Integrationskurse eingeführt. Auch wurde eine Regelung für Migranten geschaffen, die zu ihren Ehegatten nach Deutschland ziehen: Sie sind im Regelfall verpflichtet, nach Ankunft in Deutschland einen Integrationskurs zu besuchen. Dessen Ziel sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

Im Jahr 2007 wurde der Ehegattennachzug auf Druck der CDU/CSU reformiert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten schon bei Beantragung eines Visums, also vor der Einreise, einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Gefordert wird das - niedrigere - Niveau A 1 GER. Ziel war es, Zwangsehen zu verhindern. Doch kritisierten schon damals viele SPD-Abgeordnete die Regelung. Die SPD-Fraktion trug sie im Rahmen eines Kompromisses mit, um eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete zu erwirken.

Heute zeigt sich aber: Es fehlen empirische Belege, dass der Spracherwerb im Ausland Zwangsehen verhindern konnte. Vielmehr sind viele Fälle dokumentiert, in denen es Ehepartnern in freiwillig geschlossenen Ehen langfristig unmöglich ist, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu leben.

Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2012 einen Gesetzentwurf eingebracht (Drs. 17/8921), der das Erfordernis des Sprachnachweises vor Einreise aufheben soll. Allerdings werden die geltenden Regelungen, wonach der nachziehende Ehegatte einen Integrationskurs nach der Einreise nach Deutschland besuchen muss, beibehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Walter Steinmeier