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Frage von Lothar N. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Lothar N. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Steinmeier

Zum Thema atomare Endlagerung frage ich Sie ob folgender Vorschlag nicht politisch Diskutiert werden könnte:Genehmigt oder hat ein Bundesland den Betrieb eines oder mehrere Kernkraftwerke auf seinem Territorium so muß dieses Bundesland eigene Zwischenlager vorhalten.
Nur Bundesländer ohne eigene AKW´s sollten künftig die Standortsuche auf Ihrem Territorium verweigern dürfen.
Die anderen Bundesländer müßten prozentual den insgesamt anfallenden Atommüll gemessen an der Anzahl der eigenen Akw´s zwischenlagern wobei es keine Rolle spielen sollte das die Länder nicht die Betreiber sind sondern alleine die Tatsache der Genehmigung zählt.

Wäre das nicht ein fairer Kompromiss und alle involvierten Parteien wären prozentual gerecht beteiligt.
Weiterhin sollten Bundesländer ohne AKW´s von der Standortsuche ausgenommen werden.

Mit freundlichem Gruß

Lothar Necas-Niessner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Necas-Niessner,

Ihr Vorschlag mag auf den ersten Blick einleuchtend klingen. Er kann jedoch aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden: Nach geltendem Atomrecht hatten Betreiber von AKW bis 1998 das Recht auf Bau und Betrieb eines solchen AKW, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vorlagen. Einzelne Bundesländer hatten also gar keine Möglichkeit, den Bau zu verhindern, wenn dem z.B. nicht Belange des Umweltschutzes entgegen standen. Einzelne Landesregierungen konnten den Bau zwar befördern, aber über beantragten Baustandort haben stets die späteren Betreiber entschieden.

Das Atomrecht ist zugleich stets Bundesrecht gewesen. Förderung und Regulierung der Atomenergie hat der Bund betrieben - das Atomrecht sah und sieht für die Länder nur eine Genehmigungs- und Aufsichtsfunktion vor. Die Regierungen der Länder würden es ablehnen, wenn die Länder mit AKW-Standorten nun die Verantwortung für das Endlager übernehmen sollten. Daher hat auch der Bund nach geltendem Recht die Verantwortung für die Lagerung des entstehenden radioaktiven Abfalls. AKW-Betreiber müssen danach ihren Atommüll an das vom Bund zu errichtende Endlager abliefern. Der Bund wiederum muss für das Endlager eine entsprechende geologische Formation finden. Auch hier haben die Länder keinen direkten Einfluss auf die Auswahl. Nur im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsprozesse im Anschluss an die Standortauswahl können die Landesregierungen bzw. deren Verwaltung über die Errichtung eines Endlagerstandort mitbestimmen.

Geeignete geologische Formationen finden sich jedoch nicht unbedingt auch in den Ländern wieder, in denen AKW betrieben werden. So dürfte es sehr unwahrscheinlich sein, dass sich etwa in Schleswig-Holstein oder in Hessen ein geeigneter geologischer Standort findet. Grundsätzlich denkbar ist hingegen, dass z.B. in Sachsen ein geeigneter Standort gefunden wird - Sachsen verfügt aber über keine kommerziellen AKW.

Insofern führt aufgrund der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen an der bundesweiten Suche nach einem geeigneten Standort kein Weg vorbei.

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Walter Steinmeier