Frank-Ulrich Seemann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hermann B. •

Frage an Frank-Ulrich Seemann von Hermann B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Seemann,

wie stehen Sie zu der Gleichstellung von Flüssiggas (LPG) zu Erdgas (CNG) als alternative Kraftstoffe?
Zur Zeit ist Flüssiggas lediglich bis 2009 steuerermäßigt, allerdings wird Erdgas bis 2020 steuerlich gefördert.

Wäre es nicht auch im Hinblick auf europäische Vorgaben sinnvoll und gerecht, wenn auch Flüssiggas über den gleichen Zeitraum gefördert würde?

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Böhm

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr Böhm,

gerne nehme ich hierzu Stellung. Ich selbst habe in meiner Familie (mittlerweile 6 Führerscheinbesitzer) lediglich zwei kleine Fahrzeuge, die beide mit Erdgas betrieben werden. Die Entscheidung hierfür war in erster Linie von ökologischen Überlegungen geprägt, in zweiter Linie natürlich auch von wirtschaftlichen Gründen beeinflusst.

Unter ökologischen Aspekten muss man wohl dem Erdgas den Vorzug geben, da einerseits die Abgaswerte hier besser sind als bei Flüssiggas und andererseits Erdgas durch bereits bestehende Rohrleitungsnetze an die Erdgas-Tankstellen kommt. LPG benötigt hierfür den Transport auf Wasser/Schiene/Straße und Straße zum Endverbraucher. Als endliche Ressourcen muss man beides bezeichnen, wobei LPG eigentlich ein Abfallprodukt der Raffinerietechnik ist und somit die Verwertung als Fahrzeugtreibstoff Sinn macht.

Unter wirtschaftlichen Aspekten (für den Nutzer) ist LPG wohl etwas besser als CNG, da die Umrüstkosten günstiger sind (LPG ca. 1.000.- Euro günstiger als CNG). Auch ist die Leistungsausbeute hier besser. Transportsicher sind beide Gase im gleichen Maße.

Das Tankstellennetz ist in Europa nicht einheitlich, deshalb sollte jede/jeder Interessierte an den eigenen Bedürfnissen fest machen, was jeweils günstiger ist. Die Europa weit seit nun fast 30 Jahren zu beobachtende langsam stärker zunehmende Umrüstung/Ausstattung ab Werk von Pkw´s mit Gastechnik ist der Ölkrise der Jahre 1972/73 geschuldet, als man erstmals in einem Anflug von politischer Weitsichtgigkeit erkannte, dass man nach Wegen "weg vom Öl" suchen muss (insofern ist der GRÜNEN-Slogan einer alten Überlegung entsprungen). Damals hat man sich in der BRD für Erdgas entschieden, ohne deshalb aber gleich Flüssiggas nicht auch fördern zu wollen. Bei der aktuell diskutierten Neufassung des Eniergiesteuergesetzes ist meines Wissens eine Angleichung LPG-CNG dahin gehend beabsichtigt, dass jeweils bis 2015 steuerlich gefördert werden soll. Die ursprüngliche Festschreibung der Steuerermäßigung bis 2020 für CNG bot den Nutzern und Anbietern dieser Technik eine gewisse Planungssicherheit, die nun durch diese für mich völlig unverständliche neue Richtung der Großen Koalition in Frage gestellt wird. Ich halte es für einen Schritt in die falsche Richtung. Ob und in welchem Ausmaß diese Entscheidung des Gesetzgebers den Einflüssen der Pkw- und Mineralöllobby ausgesetzt war und ist, darüber kann ich nur spekulieren. Aber ich habe in diesem Punkt keine sehr guten Gedanken zur Souveränität der Bundesregierung. Es ist wie viele weitere Änderungen des Energiesteuergesetzes kontraproduktiv und dem Gedanken des Umweltschutzes abträglich. Zur Frage der EU-weiten gleichen Förderung stimme ich Ihnen zu, aber dann bitte über einen längeren Zeitraum als nur bis 2015. Meinetwegen nach dem Schweizer Modell für einen längeren Zeitraum oder gar unbegrenzt und dabei über eine moderate Anhebung beim herkömmlichen Treibstoff diesen Einnahmeausfall kompensieren.

Ich grüße Sie herzlich

Frank-Ulrich Seemann