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Frage von Berthold F. •

Frage an Frank Schmidt von Berthold F. bezüglich Recht

Ihnen dürfte bekannt sein, dass ein Flugsicherungsgesetz vorbereitet wird und die DFS privatisert werden soll.

Dem Entwurf (siehe http://www.fluglaerm-eppstein.de/cgi-bin/BuReg_050707_Flugsicherheitsgesetz(Entwurf).pdf ) habe ich mir angeschaut und dabei Erschreckendes festgestellt. Soweit es sich mir erschließt, wird die Flugverfahrensplanung, die die DFS auch künftig betreiben darf, weder staatlicher Aufsicht noch Weisung unterliegen
(der entsprechende Satz in §27c LuftVG wird ersatzlos gestrichen); da der
Schutz vor Lärm sich auf unzumutbarem Fluglärm beschränken soll (Leq3 >65
dB(A)?). Da es keinerlei Grenzwerte und Verordnungen gibt, wie Lärm zu
berücksichtigen ist, stützen sich die Behörden bei der Bestimmung der Unzumutbarkeit erfahrungsgemäß auf von der Luftfahrt bezahlten lärmmedizinischen Gefälligkeitsgutachten, in denen sehr hohe Werte der Zumutbarkeit genannt werden. Somit läuft der Entwurf auf einen Freibrief zur Planung
nahezu beliebig lauter Verfahren und großflächiger Verlärmung flughafennaher Regionen hinaus. Mir scheint, dass die DFS sogar einen Rechtsanspruch auf die Festsetzung von ihr gewünschter Verfahren
bekommen würde; die gesetzlich vorgesehenen Effizienzvorgaben wären für
die DFS ein gutes Argument, ihre Vorstellungen durchzudrücken.

Wie wollen Sie künftig gewährleisten, dass die Fluglärmschutzbelange gerade in unserer Region, die zwar erheblich, aber nicht unzumutbar im Sinne der Gefälligkeitsgutachter belastet ist, gewahrt werden? Werden Sie dafür eintreten, dass künftig die Behörden die Bürger nicht nur vor unzumutbarem Fluglärm schützen sollen, sondern auch vor geringerem? An diesem einem Wort "unzumutbarem" in §29 Abs.(2) LuftVG ist übrigens die TABUM-Klage vor dem BVerwG gescheitert. Werden Sie dafür eintreten, dass Bürger im Sinne der Europäischen Verfassung vor einer Flugroutenänderung gehört werden müssen?

Darüber hinaus dürfte Ihnen auch bekannt sein, dass das Bundeskabinett den Entwurf eines Fluglärmschutzgesetzes beschlossen hat, der als Lex Fraport weitaus mildere Grenzwerte für den Ausbau des Frankfurter Flughafens vorsieht als bei den letzten Planfeststellungsbeschlüssen angewandt, bei Ausbauten nach 2010 sowie in der Mediation beschlossen, Mit diesem Gesetz würde es der Hessischen Landesregierung unmöglich gemacht werden, die Schutzniveaus der Mediation in einem Planfeststellungsbeschluss festzulegen. Anscheinend fördert die SPD weiterhin den Ausbau, hat sich aber von der Aussage "im Rahmen der Mediation" verabschiedet. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch darauf hinweisen, dass die Mediatoren 5 DM je Fluggast für Lärmschutzmaßnahmen für zumutbar hielten - der Fraport scheinen jetzt 0,50 Cent schon zu viel zu sein (ergibt sich, wenn die geschätzten 350 Mio. Euro für Lärmschutzmaßnahmen nach dem Entwurf 2004 auf 10 Jahre und 70 Mio. Fluggäste pü.a. verteilt werden)

Ich frage Sie daher, ob Sie für Grenzwerte bei der Novellierung des Fuglärmschutzgesetzes eintreten werden, die keine Benachteiligung der Bürger der Rhein-Main-Region gegenüber anderen Flughafenregionen bedeuten würde und mit denen die Forderungen der Mediatoren nicht unterlaufen werden..

Berthold Fuld

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