Pressefoto von Florian Wahl, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg
Florian Wahl
SPD
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Frage von Dietmar J. •

Wie stehen Sie denn zu der zukünftigen ungerechten Behandlung der Baden-Württemberger ( im Vergleich zum Rest der Republik ) im Zuge der Grundteuerneuordnung.

Beispiel: Sie haben im Ulmer Vorort Böfingen in einer schönen Wohngegend ein mittelgroßes Grundstück von 1000 Quadratmetern mit einem Haus von 200 Quadratmetern Wohnfläche geerbt. Jetzt wollen Sie wissen, wie hoch die künftige Grundsteuer ausfallen wird.

Laut des Programms „Boris-BW“ liegt der Bodenrichtwert etwa im Ernst-Bauer-Weg bei 700 Euro pro Quadratmeter. Die künftige Jahresgrundsteuer beträgt summa summarum 2739,10 Euro.

Nur drei Kilometer entfernt liegt über die Donau und hinter der baden-württembergischen Landesgrenze die Stadt Neu-Ulm. Das gleiche Grundstück mit dem gleichen Haus kostet hier, weil noch in Bayern, 412,50 Euro Grundsteuer pro Jahr.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Dietmar J.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Grundsteuerreform. Ich kann Ihren Unmut mit Blick auf das geplante baden-württembergischer Grundsteuermodel nachvollziehen, da es auch aus meiner und aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion zu großen Ungerechtigkeiten führen wird.

Zunächst möchte ich daher anmerken, dass die SPD im Landtag Baden-Württemberg sich für eine gerechtere Gestaltung der Grundsteuerreform eingesetzt hat. Wir hätten uns sehr gewünscht, dass nicht nur die Grundstücksfläche, sondern auch der Wert und das Alter der Immobilie bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Zum von Ihnen geschilderten Fall lässt sich ohne Kenntnis der genauen Details des Hauses und der Lage aus meiner Sicht wenig sagen. Möglicherweise gibt es auf dem Grundstück aber beispielsweise ein großes oder gar unteilbares Baufenster oder eine Obstwiese. Diese alleinige Fokussierung auf den Grundstückswert und die Fläche ist vermutlich auch verfassungswidrig.

Die SPD hat die Landesregierung wiederholt auf diese Problematik hingewiesen und begrüßt die anhängigen Klagen von verschiedenen Verbänden, einschließlich des Mieterbundes und des Verbands ,,Haus & Grund‘‘, vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes. Wir erwarten ein entsprechendes Urteil.

Allgemein betrachtet halten wir als SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg das von der Bundesregierung vorgeschlagene Scholz-Modell für eine gerechtere Alternative. Hierbei wird der Wert des Gebäudes in die Berechnung der Grundsteuer einbezogen, und es wird eine echte Grundsteuer C eingeführt.

Der Wert des Gebäudes, einschließlich Alter und Bausubstanz, sollte bei der Berechnung der Grundsteuer aus unserer Sicht auch in Baden-Württemberg eine Rolle spielen. Nur so kann verhindert werden, dass Mieter*innen und Eigentümer*innen –wie von Ihnen geschildert- ungerechtfertigte Mehrbelastungen drohen, die bis hin zur Verdopplung der Steuerlast führen können.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Anfrage zu diesem wichtigen Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Wahl MdL

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