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Frage von Alexander W. •

Frage an Florian Pronold von Alexander W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pronold,

auf Ihrer webpage erwecken Sie den Eindruck, als seien die Abggeordnetendiäten der MdBs im Vergleich zu den anderen Gehältern in Deutschland in der Vergangenheit weniger stark gewachsen. Zur Illustration beziehen Sie sich auf die Entwicklung seit 1977, als fünf ´Nullrunden´ bei den Diäten zu verzeichnen waren. Sie lassen allerdings die drastische Erhöhung der Diäten von 1975 auf 1977 weg: Die Diäten stiegen innerhalb von zwei Jahren von 3850 auf 7500 DM, also um fast 100%. Wenn Sie dies einrechnen stellt sich die Entwicklung vollständig anders dar, und Ihr gesamtes Argument ist hinfällig.
Warum fangen Sie Ihre Berechnung aurgerechnet nach dieser drastischen Erhöhung an (also 1977)? Wollen Sie absichtlich einen falschen Eindruck erwecken?

Mit besten Grüßen

Alexander Weiß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weiß,

vielen Dank für Ihre Frage.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 festgelegt, dass die Entschädigung für alle Abgeordneten gleich sein muss, ihre Unabhängigkeit gesichert ist und eine Lebensführung gestattet wird, "die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Aus diesem Grund wurde die ursprünglich steuerfreie Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Bundestages 1977 von einer steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung ersetzt. Als Orientierungsgröße wählte man Bezüge solcher Amtsinhaber, die eine ähnlich Arbeitsbelastung aufweisen wie Abgeordnete. Als vergleichbar wurden Bürgermeister von Städten, Landräte und Richter am obersten Gerichtshof des Bundes angesehen (Besoldungsgruppen B6 bzw. R6). Mittlerweile hat auch eine unabhängige Expertenkommission des Deutschen Bundestages diesen Bezugsrahmen als angemessene Ausgangsgröße angesehen: http://www.glaeserner-abgeordneter.de/blog/2013-04-08/vorschlage-zur-diatenreform.html
Das Abgeordnetenmandat erfuhr durch die Reform des Abgeordnetengesetzes im Jahr 1977 eine grundsätzlich Neubewertung, insofern macht es Sinn, dieses Jahr als Beginn des Gehaltsvergleichs zu wählen.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB