Frage an Florian Herrmann von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Herrmann MdL,
aus aktuellem Anlass sehe ich mich genötigt, Ihnen erneut Fragen zu stellen (die sich nahtlos an meine von Ihnen bis dato leider noch nicht beantworteten Fragen vom 28.04.20 ( https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-herrmann/fragen-antworten/510678 ) anschließen).
Bekanntlich lautete eine der Anordnungen der Bayer. Staatsregierung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie, dass im Zuge der Lockerungsmaßnahmen Gaststätten bis 22 Uhr öffnen dürfen, Biergärten und Außenschankbereiche von Gaststätten jedoch bereits um 20 Uhr schließen müssen (gültig bis einschließlich 01.06.20).
Gegen diese Allgemeinverfügung hatte ein Gastwirt aus Augsburg geklagt, weil er den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sah. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 28.05. per Eilverfügung entschieden, dass es der Argumentation des Augsburger Gastwirts folgen will und die Allgemeinverfügung der Bayer. Staatsregierung in diesem Punkt für rechtswidrig erklärt ( https://www.br.de/nachrichten/bayern/gericht-augsburger-wirt-darf-aussenterrasse-laenger-oeffnen,S0H8H2y ), was zur Folge hatte, dass die Stadt Augsburg (Ordnungsamt) dem Gastwirt sofort erlaubte, auch seinen Außenschankbereich bis 22 Uhr zu öffnen. Nach Veröffentlichung dieses Urteils erfolgte -erwartungsgemäß und m.E zu Recht- eine bayernweite Forderung vieler Gastwirte und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, dass dieses Urteil nun auch für alle gastwirtschaftlichen Betriebe in Bayern zu gelten hat (zumal es das Pfingst-Geschäft der Gastronomie elementar betrifft). Lt. Medienberichten hat sich die Bayer. Staatsregierung dem Augsburger Präzedenzurteil und der Dehoga-Forderung nun gebeugt. Sie sagten am 29.05. gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass die Änderung Ihrer Allgemeinverfügung "dem Rechtsfrieden diene", einen "Flickenteppich verhindere" und "Wenn man den Wirten so schon früher entgegen kommen kann, wollen wir dem nicht im Weg stehen." ( https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gastgewerbe-bayerns-biergaerten-duerfen-wieder-bis-22-00-uhr-oeffnen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200529-99-234908 und https://www.muenchen.de/essen-trinken/aktuell/2020/biergarten-aussengastronomie-sofort-geoeffnet-bis-22-uhr-corona.html ).
Meine Fragen:
- Wieso bedurfte es überhaupt einer Eilentscheidung eines bayer. Verwaltungsgerichts, um Rechtsfrieden in der bayer. Gastronomie (wieder) herzustellen (Ohne dieses Gerichtsurteil hätten Sie doch nicht reagiert, oder?)?
- Wieso kommt der promovierte Volljurist und Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann ( https://www.florian-herrmann.de/2_17_Lebenslauf.html und https://www.bayern.de/staatsregierung/staatskanzlei/leiter-staatskanzlei-staatsminister-fuer-bundesangelegenheiten/ ) nicht selber darauf, Innen- und Außenschankbereiche von Beginn an gleich zu behandeln, was die Öffnungszeiten betrifft?
- Wie entgegnen Sie meiner Feststellung, dass es gut ist, dass es auch in Bayern eine Gewaltenteilung zwischen Gesetzgeber (hier: Bayer. Staatsregierung) und Justiz gibt, so dass mitunter unlogische und willkürliche Anordnungen der Bayer. Staatsregierung von Verwaltungsgerichten korrigiert werden können und müssen?
- Wie entgegnen Sie meiner These, dass man Ihre gestrige Äußerung, dass die Bayer. Staatsregierung dem Rechtsfrieden dienen wolle, nur als scheinheilig titulieren kann?
- Wie entgegnen Sie meiner These, dass das Eilurteil des VG Augsburg eine erneute* "Klatsche" für die Bayer. Staatsregierung ist?
* siehe meine Frage vom 28.04.: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-herrmann/fragen-antworten/510678
In gespannter Erwartung, ob es Ihnen gelingt, sich meinen Fragen durch eine präszise Beantwortung Derselbigen zu stellen (für Ihr Wegducken vor möglicherweise für Sie kritischen Begegnungen sind Sie zumindest in Ihrem Wahlkreis Freising mittlerweile bekannt: https://www.merkur.de/lokales/freising/freising-ort28692/freising-auch-buergerverein-ist-stocksauer-auf-freien-waehler-10613470.html (ganz unten)), verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
G. L.