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Florian Graf
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Frage von Peter B. •

Frage an Florian Graf von Peter B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Graf,

eingangs danke ich Ihnen das Sie im Gegensatz zur Kanzlerin und anderen die Traute haben sich in diesem Portal den BürgerInnen zu stellen.
Ihre Antwort auf meine Frage ist in keiner Weise zufriedenstellend.
Ich teile Ihre Auffassung, dass natürlich die Tendenz zu einem scheinbar größer werdenden Egoismus der Kern des Problems ist.
Das die Ordnungsämter präsenter seien, nur weil das in Ihrem Koalitionsvertrag so geregelt ist, kommt in meiner Realität nicht an. Das Ordnungsamt ist schlichtweg nur bis 20:00 Uhr im Einsatz.
Wie soll das Ordnungsamt um diese Uhrzeit die Nachtruhe durchsetzen die bekanntermaßen von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr definiert ist.
Feste im Volkspark folgen der Tradition, dass mag ja sein, nur gibt es heute das Tempelhofer Feld, was spricht dagegen Veranstaltungen dahin zu verlagern? Ferner zielte meine Frage darauf ab, dass das Bezirksamt den Lärm bis 23:00 Uhr genehmigt hat, dass verstößt zwar gegen die LärmschutzVO, macht es mir aber unmöglich über Ordnungsamt oder Polizei die im Rahmen einer VO gesicherte Nachtruhe durchzusetzen, weil sich das Bezirksamt mit seiner Genehmigung darüber gestellt hat.
Regeln nützen nur etwas wenn sie sinnhaft sind und durchgesetzt werden.

MfG

Peter Bayer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bayer,

es tut mir leid, dass Sie meine Antwort nicht als zufriedenstellend empfunden haben.

Bezüglich der Erhöhung der Präsenz der Ordnungsamtsmitarbeiter habe ich Ihnen geschrieben, dass die Umsetzung dieser Maßnahme noch erfolgen wird, nicht, dass der Koalitionsvertrag an dieser Stelle schon umgesetzt wurde. Hierzu wird eine beim Senator für Inneres angesiedelte Arbeitsgruppe von Innenverwaltung und Bezirken ein Konzept erarbeiten.

Ihr Wunsch, dass das Ordnungsamt auch nach 20.00 Uhr im Bezirk präsent sein sollte, ist nachvollziehbar. In Eilfällen, also z.B. Lärmbelästigungen außerhalb der Dienstzeiten der Ordnungsämter, ist darüber hinaus jedenfalls die Polizei zuständig, um die hierin bestehende Gefahren für die öffentliche Ordnung abzuwehren.

Im Übrigen sind auch Sie als Bürger gegen Lärmimmissionen keinesfalls machtlos. Sie können als Betroffener z.B. gegen die Genehmigung des Bezirksamtes zur Durchführung einer Sie störenden Musikveranstaltung rechtlich vorgehen. Bevor Sie aber rechtliche Schritte einleiten, empfehle ich Ihnen, sich [- ganz im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme und bürgerlicher Umgangsformen -] direkt an das Bezirksamt ( http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik/ba/ ) zu wenden, mit dem zuständigen Stadtrat, Herrn Schworck, Kontakt aufzunehmen und Ihre Vorschläge erörtern.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Graf