Spitzenkandidat auf der BVV-Liste DIE LINKE Reinickendorf und Direktkandidat im AGH-Wahlkreis Wahlkreis 1203 (Heiligensee, Konradshöhe, Tegelort, Tegel/ teilweise, Tegel-Süd/ teilweise und Saatwinkel).
Felix Lederle
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Felix Lederle zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Patrick G. •

Callcenter = Zeitarbeit?

Call Center= Zeitarbeit?

Hallo,

sollten die Callcenter der Zeitarbeit gleichgesetzt werden und somit unter dieselben Tarifverträge fallen?

Callcenter Agents arbeiten für andere Firmen, stellen sich mit dem Namen der fremden Firmen vor und führen Rechtsgeschäfte für besagte Firmen durch. Die entspricht dem Handeln eines Leiharbeiters/Zeitarbeiters.

Die Callcenter Agents sind nicht organisiert genug um die wichtige Änderung durchzuführen. Wenn sie allerdings Leiharbeiter werden, könnten die Tarifverträge greifen und eine vernünftige Bezahlung und Arbeitszeitreglung greifen. Des weiteren wäre die Rechtslage für die Agents im Bezug auf Rechtsgeschäfte für ein fremdes Unternehmen klarer. Zumindest für die Inbound Kräfte wäre dies eine große Erleichterung.

Spitzenkandidat auf der BVV-Liste DIE LINKE Reinickendorf und Direktkandidat im AGH-Wahlkreis Wahlkreis 1203 (Heiligensee, Konradshöhe, Tegelort, Tegel/ teilweise, Tegel-Süd/ teilweise und Saatwinkel).
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Gläser,

vielen Dank für Ihre Frage.

DIE LINKE ist der festen Überzeugung, dass die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Callcentern (und in vielen anderen Bereichen) dringend verbessert werden müssen.

Der von Ihnen vorgeschlagene Weg ist aber m.E. nicht gangbar.

Nach meiner Einschätzung liegt hier faktisch keine Leiharbeit vor. Das ergibt sich m.E. aus § 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Demnach liegt Leiharbeit vor, wenn Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen. Die Überlassung und das Tätigwerdenlassen von Arbeitnehmern als Leiharbeitnehmer ist nur zulässig, soweit zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht.

Bei den Call Center Agents liegt der Fall aber meines Erachtens hingegen so, dass die Agents bei den Call Centern angestellt sind und nicht bei den fremden Firmen, die sie dann an die Call Center verleihen. Vielmehr bestehen, so stelle ich es mir vor, Verträge zwischen den Call Centern und den Unternehmen darüber, dass die Call Center für die Unternehmen, also in deren Auftrag, bei den Verbrauchern zu Werbezwecken etc. anrufen bzw. von Verbrauchern und Geschäftskunden angerufen werden (das ist m.E. mit „Inbound“ gemeint.)

Es ist somit gar nicht möglich, Beschäftigte einer bestimmten Branche als Leiharbeiter:innen gewissermaßen „anzuerkennen“. Leiharbeit ist ein Zustand, der unter bestimmten, obengenannten Voraussetzungen vorliegt oder nicht.

Ver.di versucht schon seit Jahren, diese Branche zu organisieren, was extrem schwer ist. Die Ursachen dafür sind vielfältig und spielen ineinander. Vor allem dürfte es, meiner Meinung nach, an der hohen Fluktuationsrate in dieser Branche liegen, dass sie sich so schwer organisieren lässt. Es gibt im Fachbereich 13 eine eigene Fachgruppe dazu: https://besondere-dienste.verdi.de/branchen/callcenter.

Der einzige Weg ist nach meinem Dafürhalten, in der Branche selbst zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu kommen z.B. über Tarifverträge. Hier würde es helfen und das ist von der LINKEN intendiert, wenn es künftig einfacher wäre, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Außerdem soll nach unserem Willen der Mindestlohn deutlich angehoben werden –mindestens auf 13 Euro.

Davon abgesehen tritt DIE LINKE dafür ein, u.a. Leiharbeit in reguläre, voll sozial abgesicherte Arbeitsverhältnisse zu überführen.

Viele Grüße

Felix Lederle