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Ewald Schurer
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Frage von Christine le C. •

Frage an Ewald Schurer von Christine le C. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schurer!

Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in Deutschland (und auch international) bekanntes und bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie in seinen Gutachten von 1999 und 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für PsychotherapeutInnen bildet. Nach den Übergangsbestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wurden sehr viele GesprächspsychotherapeutInnen zu Psychotherapeuten approbiert. Zurzeit kann aber de facto in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte. Dadurch ist der Anteil der Gesprächspsychotherapeuten an der Gesamtzahl aller PsychotherapeutInen rapide gesunken, obwohl er vor dem PsychThG enorm groß war.
Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen: "Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt. Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden."

Fragen: 1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und auch die Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses)?

2. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von PsychotherapeutInnen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?

Freundliche Grüße
Christine le Coutre

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau le Coutre,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Fragen zur Gesprächspsychotherapie. Gerne nehme ich dazu wie folgt Stellung:

Die SPD erachtet die Gemeinsame Selbstverwaltung als einen tragenden Pfeiler der Entscheidungsfindung in unserem Gesundheitssystem. Um diese Form der Entscheidungsfindung werden wir von vielen Ländern beneidet, da sie den Staat entlastet und die Entscheidung - zum Beispiel über neue Therapiemethoden – direkt in die Hände der Akteure im Gesundheitssystem selbst legt: Kassen, Ärzte und das unter Beratung von PatientInnenorganisationen. Wir haben uns ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass neue Therapieverfahren auf die Tagesordnung der Gemeinsamen Selbstverwaltung gehören. Ich und meine Kolleginnen und Kollegen appellieren an die besagten Akteure, ihre Gestaltungshoheit im Interesse der Betroffenen auch zu nutzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein umfassendes Konzept zur Weiterentwicklung der Versorgung psychisch Kranker vorgelegt. Ein wichtiges Element ist die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes, dass die Zugänge bzw. Voraussetzungen zur Berufsausübung regelt. Wir haben uns ausdrücklich für diese Novelle ausgesprochen, um beispielsweise Masterabschlüsse zur Voraussetzung des Zugangs zu machen und zukünftig auch eine angemessene Vergütung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) sicherzustellen.

Sie finden das Konzept der SPD-Bundestagsfraktion unter folgendem Link:

http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/web_06_13_psychisch_kranke.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ewald Schurer