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Eveline Lemke
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Frage von Gregor A. •

Frage an Eveline Lemke von Gregor A. bezüglich Recht

Die Handwerkskammern und Handelskammern sind Einrichtungen, die über Pflichtbeiträge der gewerblichen Unternehmen finanziert werden. Der Öffentlch-Rechtliche Rundfunk wird sehr wahrscheinlich bald über "Pflichtbeiträge" aller Bürger/innen und Gewerbetreibenden finanziert werden.

Wie beurteilen Sie die gegenwärtige Transparenz, Information und Informationsmöglichkeit der Bürger/innen über Struktur, Geschäftspolitik und Geschäftsgebaren der Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft und der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunksanstalten?

Wie ist Ihre Meinung zu §1 Abs. 5 des L a n d e s g e s e t z (RLP) zur Einführung des Rechts auf Informationszugang Vom 26. November 2008:
...
(5) Dieses Gesetz gilt nicht für die Sparkassen, die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft und der Freien Berufe sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Angelow,

wir stehen der Transparenz und dem Geschäftsgebaren der Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft und der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten äußerst kritisch gegenüber.

Der jüngste Skandal der IHK Koblenz hat gezeigt, welche Blüten Intransparenz und Geschäftsgebahren treiben können. Nun ist es so, dass die rechtlichen Grundlagen zur Ausgestaltung der o. g. Organisationen Bundesgesetze sind. Unsere Bundestagsfraktion, inbesondere Kerstin Andreae hat dazu intensiv gearbeitet und es gibt ein ganze Reihe von GRÜNEN Vorschlägen zur Reform des Kammergesetzes, die bereits im Bundestag im Jahr 2009 debattiert wurden. 
Ca. 65 % aller Leistungen der IHKen in Rheinland-Pfalz sind hoheitsrechtliche Aufgaben, für die Steuergelder in die Kammern fließen. Jedoch gibt es keine Rechnungslegung, die öffentlich wäre oder öffentlich geprüft, z. B. durch die Rechnungshöfe. So bleiben auch Doppelstrukturen untentdeckt und machen Intransparenz und Ineffizienz erst möglich. Eine entsprechende Verpflichtung für eine öffentliche Rechnungslegung zu den hoheitlichen Aufgaben könnte dies schnell ändern. Grundsätzlich muss aber über eine Aufgabenkritik nachgedacht werden. Wir GRÜNE haben gerade hinsichtlich wichtiger Bereiche, wie z. B. der Ausbildung hin zu einem "Dual-Plus" bereits Ideen in der Tasche. Mehr Infos finden Sie hier:

http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/290/290916.beitraege_zu_industrie_und_handelskammer.html

Was die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betrifft, verweise ich gerne auf unsere MdB Tabea Rössner aus Mainz, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion. Die Staatsferne des ZDF beispielsweise ist mit der Causa Bender eindeutig zu Grabe getragen worden. Lesen Sie mehr darüber hier: http://www.tabea-roessner.de/index.php?id=18&{$net4media.sprachVAR}&no_cache=1

Wie gleichzeitig Pressefreiheit, der Auftrag zu unabhängiger Information gewährleistet und die Offenlegung der Finanzen und Transparenz gewahrt werden können ist und bleibt eine der Grundherausforderungen unserer Demokratie. In unsere Landtagswahlprogamm haben wir folgendes beschlossen:

"Der öffentlich-rehtliche Rundfunk ist staatsfern zu gewährleisten. Die Zusammensetzung der Rundfunk-, Verwaltung- und Fernsehräte bei ZDF und SWR muss ach diesem Grundsatz geändert werden: Parteipolitische Entscheidungen dürfen die Beschlussfassung in den Gremien nicht dominieren, Regierungsvertreterinnen und -vertreter haben grundsätzlich nichts darin verloren. Dieser Grundsatz muss sich in den Rundfunksstaatsverträgen, vor allem auch im ZDF-Staatsvertrag wiederfinden. Den ZDF-Staatsvertrag wolen wir vor dem Bundesverfassungsgerich auf seine Staatsferne prüfen lassen. Zudem sollten die Gremien öffentlich tagen, um größtmögliche Transparenz herzustellen. Ein qualitativ hochwertiges öffentlich-rechtliches Rundfunkangebot braucht eine sichere finanzielle Grundlage. Deshalb treten wir für eine neue Mediengebühr ein, die praktisch und staatsfern von jeder und jedem einfach und direkt bezahlt werden kann."

Eine Anpassung des Landesgesetzes zur Einführung des Rechts auf Informationszugang muss vorgenommen werden. Darüber hinaus wollen wir ein Informationsfreiheitsgesetz, das seinen Namen verdient und  diverse Ausnahmen gestrichen werden. Die Stärkung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern kann gestärkt werden, z. B. in dem die diversen Informationsgesetze in einem Gesetz gebündelt werden und einen wirklichen und umfassenden Rechtsanspruch auf Informationen von Landes- und Kommunalbehörden gewährleisten. Wir wollen außerdem eine Stelle eines "Beauftragten für Information" einführen, die beim Landesbeauftragten für Datenschutz angesiedelt sein soll.

Abschließend habe ich noch einen Terminhinweis für Sie: Kommen Sie zu unserem Demokratiekongress nach Mainz am 20. März! Hier finden Sie Informationen dazu:

http://www.gruene.de/einzelansicht/artikel/demokratiekongress-in-mainz.html

Ich hoffe Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben,
mit freundlichem Gruß,

Eveline Lemke