Portrait von Eva Bulling-Schröter
Eva Bulling-Schröter
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eva Bulling-Schröter zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Florian A. •

Frage an Eva Bulling-Schröter von Florian A. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Bulling-Schröter,

es gibt den § 180b Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 StGB, darin wird beschrieben, daß Personen, die andere Personen unter 21 Jahren zur Prostitution überreden, sich strafbar machen! Der Gedanke geistig noch nicht vollausgebildete Heranwachsende vor denen für sie nicht sichtbaren Folgen von Prostitution zu schützen, ist grundsätzlich eine positiv zu bewertende Sache!

Nun kommt der Hasenfuß, junge Frauen und auch in Ausnahmefällen Männer, die fest entschlossen sind ihre eigene wirtschahftliche Not durch Anbietung von Prostitution aus der Welt zu schaffen, wollen meist denken sie so, vorübergehend so Geld beschaffen, um akute finanzielle Engpässe zu beenden. Da Betreiber von sogenannten "Etablissements" hier mit dem beschriebenen Paragrafen in Konflikt geraten könnten, lehnen sie hier in Bayern die Zimmervermietung ab, es sei den die Damen können nachweisen, behördlich registriert in an anderen Bundesländern bereits als Prostitutierte gearbeitet zu haben! Schlicht und ergreifend wird dieser Altersgruppe von 18 bis 21 grundsätzlich verwehrt in festen "Clubs" oder "Wohnungen" zu arbeiten, aber der sogenannte Straßenstrich ist diesen Damen offen, der m.A. nach eine deutlich höhere Gefährdung dieser Frauen bedeutet.

Ich habe selber erlebt, wie die Polizei aufgrund dieses Paragrafen einen "üblen Zuhälter" dingfest gemacht hat! Al Capone hat man auch wegen Steuerhinterziehung verknackt! Aber dies ist das schwerste Vorwurf gegen ihn, obwohl er mir auch mei einer Waffe gedroht hat! Selbst als Betroffener hinterfrage hier mal den Rechtsstaat, unter der Kenntnis der weiteren Auswirkung dieser Rechtslage! Es gibt Personen in diesem Altersabschnitt, die durch diese Regelung in die Straßenprostitution abgedrängt werden. Wäre hier nicht weniger Strafrecht mehr Streetwork wichtig um diesen Person zu helfen? Ich würde mich über eine Antwort freuen!

MfG
Florian Albrecht

Portrait von Eva Bulling-Schröter
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Albrecht,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie bewerten eingangs positiv, Heranwachsende vor für sie nicht sichtbaren Folgen von Prostitution zu schützen. Diese Einschätzung teile ich ausdrücklich. Auch mir ist aus Berichten bekannt, dass sich Frauen umso schwerer mit dieser Tätigkeit tun, je jünger sie einsteigen. In diesem Sinne halte ich es für richtig, wenn auch bei uns in Bayern Polizistinnen und Polizisten bei unter 21 Jährigen sehr genau nachhaken, ob sie ihrer Tätigkeit tatsächlich aus freien Stücken nachgehen.

Nichtsdestotrotz sehe auch ich rechtlichen Handlungsbedarf, um das Prostitutionsgesetz zu verbessern. Die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten ist noch lange nicht verbessert. Besonders unangepasste oder sogar widersprüchliche Gesetze und Verordnungen führen zur Rechtsunsicherheit bei Prostituierten, aber auch bei rechtschaffenen BordellbetreiberInnen.

Auch der von Ihnen geschilderte Sachverhalt scheint ein solches Beispiel zu sein, dass auf den Prüfstand gestellt werden sollte. Allerdings würde ich nicht die Einschätzung teilen, dass jedes Etablissement grundsätzlich ein sicherer Ort für Prostituierte ist. Hier sollte es Mindeststandards für Bordelle bzw. bordellartige Betriebe geben. Auch die Frage der Sperrgebietsverordnungen sollte in diesem Zusammenhang rechtlich geklärt werden. In städtischen Randgebieten sind Prostituierte immer einer größeren Gefahr ausgesetzt, Opfer einer Gewalttat zu werden. Wenn Prostituierte lediglich in kleinen Toleranzzonen arbeiten dürfen, führt dies außerdem dazu, dass BordellbetreibInnen Wuchermieten verlangen können.

Auf jeden Fall teile ich auch ihre Forderung nach mehr Streetwork. Da durchschnittlich 60-80% der Prostituierten in Deutschland und Österreich Migrantinnen sind, würde ich ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen mit dem Schwerpunkt auf mehrsprachiger, zugehender Beratung für sinnvoll halten. Dieses muss finanziell abgesichert werden und sollte neben Ausstiegs- und Gesundheitsberatung auch Rechtsberatung für Prostituierte anbieten.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Bulling-Schröter MdB