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Ernst-Reinhard Beck
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Frage von Jochen G. •

Frage an Ernst-Reinhard Beck von Jochen G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Beck,

werden Sie dem "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der
Informationstechnik des Bundes" zustimmen und damit die BRD immer mehr zu einem Überwachungsstaat machen?

Wenn ja, warum?

Seit den Anschlägen vom 11.9. wurden unzählge Freiheitsrechte abgeschafft bzw. eingeschränkt. Liegen Ihnen Belege vor, dass genau diese Einschränkungen der Freiheitsrechte Anschläge von Terroristen verhindert haben? Wenn ja, welche.

Ich bitte Sie, dem "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der
Informationstechnik des Bundes" die Zustimmung zu verweigern und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jochen Gaiser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gaiser,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das von Ihnen angesprochene „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ wird am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Danach wird der Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Daher kann ich Ihnen mein Abstimmungsverhalten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen.

Lassen Sie mich aber Folgendes anmerken:

Mit dem Gesetz sollen die Regelungen des Gesetzes zur Errichtung eines Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik aus dem Jahre 1990 nunmehr den veränderten technischen Entwicklungen angepasst werden. So erhält dieses Bundesamt als operativ agierende Sicherheitsbehörde eigene Befugnisse zum Schutz der Kommunikationstechnik der Bundesverwaltung und Eingriffsbefugnisse für Maßnahmen zum Schutz der Netze der Bürger gegen Angriffe. Auch soll es künftig befugt sein, technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung festzulegen. Die bisherigen Zertifizierungsvorschriften werden auf die Zertifizierung von Personen und Dienstleistungen ausgeweitet.

Sie unterstellen, das Gesetz mache die Bundesrepublik Deutschland „immer mehr zu einem Überwachungsstaat“. Dem muss ich entschieden widersprechen. In letzter Zeit wurde in verschiedenen Medien behauptet, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes jeder Anbieter von Internetdiensten das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzeichnen könne. Diese Meldung beruht auf einer nicht zutreffenden Interpretation des Gesetzesvorschlags:

Die Änderung des Telemediengesetzes ist Teil des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, der vom Bundeskabinett am 14. Januar 2009 beschlossen wurde. Durch die Neuregelung im Telemediengesetz wurde eine aus der komplizierten Abgrenzung der Regelungen im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz folgende Rechtsunklarheit beseitigt.

Diensteanbieter können in Zukunft Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Dies war nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz bisher nur möglich, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb wird nun im Telemediengesetz eine dem entsprechende Regelung aufgenommen.

Nach beiden Bestimmungen dürfen aber nur die Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder die Erstellung eines Surfprofils werden durch die vorgesehene Regelung im Telemediengesetz nicht ermöglicht.

Im Telemediengesetz werden für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse geschaffen.

Zu Ihrer Fragen nach vorliegenden Beweisen: Nein, mir liegen keine Beweise vor.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Befürchtungen, das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ mache Deutschland immer mehr zu einem Überwachungsstaat, beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB