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Ernst-Reinhard Beck
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Frage von Christine M. •

Frage an Ernst-Reinhard Beck von Christine M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Beck,

warum müssen Großkunden ab einer bestimmten Abnahmemenge einen geringeren Strompreis zahlen als Privathaushalte, und warum sind sie von der Ökostromumlage befreit?

Mit freundlichen Grüßen

Christine Mollenhauer

Bismarckstraße 31
72764 Reutlingen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Mollenhauer,

die Ausnahmen für energieintensive Unternehmen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz) sind in den vergangenen Tagen - auch mit falschem Tenor - thematisiert worden.

In den stromintensiven Unternehmensbereichen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, gibt es grob geschätzt zwischen 300.000 und 400.000 Beschäftigte. Diese Arbeitsplätze wollen wir in Deutschland erhalten. Bei einem Unternehmen mit Stromkosten von 5 Cent/Kilowattstunde würde die EEG-Umlage 2013 die Stromkosten verdoppeln. Dies ist keine realistische Option für den Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die Besondere Ausgleichsregelung soll deshalb verhindern, dass energieintensive Unternehmen und Schienenbahnen, die im internationalen oder intermodalen Wettbewerb stehen, durch die EEG-Umlage in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Reinhard Beck